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Anfrage: Geschwindigkeitsmessung Holzhauser Straße

Geschwindigkeitsmessung Holzhauser Straße

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Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

uns erreichte kürzlich das beigefügte Schreiben zu Geschwindigkeitsmessungen in der Holzhauser Straße und die entsprechenden Diagramme. Beklagt werden hier massive Geschwindigkeitsübertretungen und „großzügige“ Messungen des Gemeindevollzugsdiensts.

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie erklärt die Stadtverwaltung die unterschiedlichen Ergebnisse der Messungen vom Gemeindevollzugsdienst und vom Autor des Schreibens?
  1. Wann und zu welchen Tageszeiten wurden Messungen durch den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?
  1. Wird der Gemeindevollzugsdienst erneut Messungen vornehmen, bevorzugt in der vorgeschlagenen Zeit zwischen 16:30 und 18:00 Uhr? Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Sieht die Stadtverwaltung Anlass, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen? Wenn ja: Welche Maßnahmen sind möglich bzw. angedacht?

Wenn nein: Weshalb nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Wendelin Graf von Kageneck                   Dr. Klaus Schüle                             Martin Kotterer

Vorsitzender                                             stv. Vorsitzender                              Verkehrspolitischer Sprecher

Antwort der Stadtverwaltung vom 28. April 2017:

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen – Geschwindigkeitsmessung Holzhauser Straße

Sehr geehrter Herr Stadtrat Graf von Kageneck, sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Schüle, sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,

Ihre Anfrage vom 14.03.2017 an Herrn Oberbürgermeister Dr. Salomon habe ich zur zuständigen Beantwortung erhalten. Darin verweisen Sie auf ein Schreiben von Herrn Anton Martin, der sich über massive Geschwindigkeitsübertretungen und „großzügige“ Messungen des Gemeindevollzugsdienstes beklagt. Zu Ihren Fragen habe ich das Amt für öffentliche Ordnung um Stellungnahme gebeten und kann Ihnen nach Rückmeldung des Amtes Folgendes mitteilen:

  1. Wie erklärt die Stadtverwaltung die unterschiedlichen Ergebnisse der Mes­sungen vom Gemeindevollzugsdienst und vom Autor des Schreibens?

Herr Martin bezieht sich in seinem Schreiben nicht auf Messergebnisse des Ge­meindevollzugsdienstes, sondern auf Messergebnisse der Ortsverwaltung (OV) Hochdorf aus dem vergangenen Jahr, die mit einem nicht durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Geschwindigkeitsmessgerät oh­ne Anzeigedisplay ermittelt wurden.

Wir gehen davon aus, dass sich die Unterschiede in den Messergebnissen von Herrn Martin und der Ortsverwaltung aus folgenden Faktoren ergeben:

  • Beim Messgerät von Herrn Martin handelt es sich um ein Hobbygerät, das für Entfernungsmessungen, als Fernrohr und zur Bestimmung von Geschwindig­keiten von Modellflugzeugen o. Ä. eingesetzt werden kann. Es ist nicht durch die PTB für die Geschwindigkeitsüberwachung zugelassen, die „Gerätetoleranz“ ist nicht bekannt.
  • Die Wahl des Messpunktes ist für die Beurteilung des Geschwindigkeitsni­veaus gerade am Ortseingang Benzhausen entscheidend. Der Abstand des Verkehrzeichens Zone-30 bis zum Eingang der folgenden Rechtskurve beträgt nur etwa 100 Meter. Sowohl bei den bisherigen Messungen der OV als auch bei den Messungen von Herrn Martin ist nicht abschließend zu klären, wo der Messpunkt tatsächlich lag. Hieraus ergibt sich auch die Möglichkeit einer grö­ßeren Abweichung.
  • Schließlich kann auch die bei der Messung vorherrschende Verkehrssitua­tion zu Unterschieden führen. Wird auf der Fahrbahn geparkt, hat dies Aus­wirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau, aber auch ohne solche Einflüsse gibt es tageszeitlich oder wetterbedingt starke Unterschiede im Geschwindig­keitsniveau. Dass Langzeitmessungen (der OV) und eine zeitlich beschränkte Messung von Herrn Martin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist auch unter diesem Aspekt nachvollziehbar.
  • Im Gegensatz zu Herrn Martin hat die OV Geschwindigkeiten ab 36 km/h betrachtet, die auch verfolgt werden würden. In einer Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums aus dem Jahr 1981 wurde geregelt, dass erst Geschwindigkeitsübertretungen ab 6 km/h zu beanstanden sind. Diese Verwal­tungsvorschrift ist nach unserer Kenntnis heute – im Gegensatz zu entspre­chenden Regelungen anderer Bundesländer (z. B. NRW und Bayern) – nicht mehr in Kraft.
  1. Wann und zu welchen Tageszeiten wurden Messungen durch den Gemein­devollzugsdienst durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

Der Gemeindevollzugsdienst hat am 06.02.2017 eine erste Messung mit einem Radarfahrzeug auf Höhe Hausnummer 9 durchgeführt, während der ein Fahrzeug auf der Fahrspur ortseinwärts geparkt war. Von 56 gemessenen Fahrzeugen mussten 7 beanstandet werden (12,5 %). Die höchste Geschwindigkeit lag bei 46 km/h. In der Folge wurden folgende weitere Messungen zu unterschiedlichen Ta­geszeiten zwischen 6:45 Uhr und 17:00 Uhr durchgeführt:

Datum Richtung Fzge.

gem.

be-

anst.

% Vmax Messort
20.03. Holzhausen 122 24 19,7 46 km/h HsNr. 6, kein geparktes Fz.
22.03. Hochdorf 42 2 4,8 38 km/h HsNr. 6, kein geparktes Fz.
23.03. Hochdorf 138 15 10,9 45 km/h HsNr. 6, kein geparktes Fz.
23.03. Holzhausen 147 16 10,9 45 km/h HsNr. 2a, kein geparktes Fz.
24.03. Hochdorf 62 11 17,7 41 km/h HsNr. 6, kein geparktes Fz.
24.03. Holzhausen 67 1 1,5 36 km/h HsNr. 2a, kein geparktes Fz.
27.03. Holzhausen 125 8 6,4 44 km/h HsNr. 2a, kein geparktes Fz.
29.03. Hochdorf 52 5 9,6 46 km/h HsNr. 6, kein geparktes Fz.
05.04. Hochdorf 78 15 19,2 48 km/h HsNr. 8, kein geparktes Fz.
Summe: 833 97 11,6

Weiter wurde am 28.03.2017 eine Probemessung durchgeführt, die den Verkehr in Fahrtrichtung Hochdorf ortseinwärts bereits ca. 20 Meter hinter dem Zone-30- Schild (noch vor Höhe Hausnummer 15) überprüfte. Dabei wurden 72 Fahrzeuge gemessen, von denen 35 schneller als 35 km/h fuhren (48,6 %). Die höchste Ge­schwindigkeit lag bei 60 km/h, zwei weitere Fahrzeuge fuhren 51 km/h, alle ande­ren Übertretungen bewegten sich im Verwarnungsbereich. Dies zeigt, dass von Holzhausen kommend im Bereich der ersten Häuser noch eine spürbare Tempo­reduzierung erfolgt. Der größte Teil der Verstöße liegt im Bereich bis zu einer Überschreitung um 10 km/h.

Es steht zu vermuten, dass bei den Messungen von Herrn Martin der Messbe­reich zwischen der Ortstafel und der ersten Bebauung lag.

  1. Wird der Gemeindevollzugsdienst erneut Messungen vornehmen, bevorzugt in der vorgeschlagenen Zeit zwischen 16:30 und 18:00 Uhr? Wenn nein, weshalb nicht?

Bei den Messungen des Gemeindevollzugsdienstes wurden teilweise deutlich mehr als 15 % der Fahrzeuge beanstandet. Der Gemeindevollzugsdienst wird deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin und (auch) in den genannten Zeitlagen Geschwindigkeitskontrollen in der Holzhauser Straße durchführen.

  1. Sieht die Stadtverwaltung Anlass, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen?

Wenn ja: Welche Maßnahmen sind möglich bzw. angedacht?

Wenn nein: Weshalb nicht?

Die Straßenverkehrsbehörde hat am 04.04.2017 einen Ortstermin durchgeführt. Dort wurde vereinbart, dass mit einem Geschwindigkeitsmessgerät der Straßen­verkehrsbehörde eine weitere Langzeitmessung mit definiertem Messpunkt durchgeführt wird. Ob und ggf. welche baulichen verkehrsberuhigenden Maß­nahmen vorgenommen werden können, kann nach Mitteilung der Straßenver­kehrsbehörde erst danach geklärt werden. Hierzu erfolgt eine separate Ergeb­nismitteilung durch das Dezernat V/GuT.

Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Nachricht hiervon – per E-Mail als pdf-Dokument –

  1. den Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemein­schaften und Gruppierung
  2. den Geschäftsstellen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsge­meinschaften und Gruppierung

jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Anlage

gez. Neideck Erster Bürgermeister

Antwort der Stadtverwaltung vom 27. Dezember 2017:

Geschwindigkeitsmessungen Holzhäuser Straße

Sehr geehrter Herr Stadtrat Graf von Kageneck, sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Schüle, sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,

mit Schreiben vom 14.03.2017 haben Sie Informationen zu Geschwindigkeitsmes­sungen in der Holzhäuser Straße und zu möglichen geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen angefordert. Das Dezernat IV hat Ihnen daraufhin mit Schreiben vom 26.04.2017 geantwortet.

In diesem Schreiben wurde angekündigt, dass das GuT mit dem eigenen Messgerät eine Langzeitmessung durchführen wird und auf Grundlage dieser Ergebnisse über mögliche Maßnahmen entscheiden wird.

Auf Grund des Breitbandausbaus gab es über einen längeren Zeitraum eine Baustel­le, sodass die Messungen erst im November durchgeführt werden konnten.

Es wurden vom 21.11.2017 bis 27.11.2017 die Geschwindigkeiten aller durchfahren­den Fahrzeuge auf Höhe der Anwesen Holzhäuser Straße 6 und 8 erhoben.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von 88 % aller erfassten Kfz überschritten wurde.

Die Durchschnittsgeschwindigkeit, die sich aus den gefahrenen Geschwindigkeiten aller erfassten Fahrzeuge ergibt, betrug 39 km/h.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nach den verkehrsplanerischen Regelwer­ken als akzeptiert, wenn sich mindestens 85 % der Verkehrsteilnehmenden daran halten. Die Messung hat ergeben, dass 85 % aller erfassten Fahrzeuge nicht schnel­ler als 46 km/h gefahren sind. Dieser Wert liegt deutlich über der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

Das GuT wird deshalb bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung pla­nen und diese dann mit der Ortsverwaltung Hochdorf abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Uekermann