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Anfrage: Räume für Quartiersarbeit in Brühl-Beurbarung

Räume für Quartiersarbeit in Brühl-Beurbarung

h i e r :

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zukünftig soll die Quartiersarbeit in Freiburg objektiv nachvollziehbar ausgestattet werden. Dieses erklärte Ziel wurde mit dem Gutachten der Firma con_sens und dem anschließenden Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats formal angegangen. Wir gehen davon aus, dass das geplante Gesamtkonzept der Verwaltung die räumlichen und personellen Ergebnisse der

con-sens-Studie aufgreift und umsetzt. Dazu zählt auch, vorausschauend zu agieren und Bedarfe im Vorfeld anzuerkennen.

Insgesamt – so die Studie – korrelieren die kommunalen Zuwendungen nicht immer mit dem von den Gutachtern errechneten Bedarf. Ein weiteres wesentliches Ergebnis ist die teils mangelhafte Raumsituation, gekennzeichnet durch Engpässe, Raumkonflikte und unterschiedliche Ausstattungsstandards.

Für die Stadtbezirke Brühl-Beurbarung kommen die Gutachter zu aussagekräftigen Ergebnissen und errechnen für Brühl-Beurbarung und Brühl-Güterbahnhof einen niedrigen bzw. sehr niedrigen Status. Für Brühl-Beurbarung insgesamt wird konstatiert, dass die Stadtbezirke „bisher nicht adäquat berücksichtigt wurden“ und „durch die sehr begrenzten Personalressourcen […] sich die QA derzeit leider scherpunktmäßig auf den Bezirk 511, Brühl-Beurbarung [bezieht].“ Die Studie errechnet im Ergebnis einen zusätzlichen Personalbedarf von 0,5 VZÄ.

Mit einem Zuwachs von über 3.500 Menschen im Güterbahnareal liegt der Bedarf dieses Neubauquartiers auch aktuell deutlich auf der Hand. Selbstverständlich soll dem Gesamtkonzept der Quartiersarbeit in Freiburg personell nicht vorgegriffen werden. Angesichts der Ergebnisse der Studie zur Raumsituation teilen wir zugleich aber die Sorge des Bürgervereins, dass – sind erstmal alle Grundstücke vergeben und geplant – die Raumsuche deutlich schwieriger sein wird.

Wir bitten Sie deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wird beim städtischen Gesamtkonzept zur Quartiersarbeit die Möglichkeit von Quartiersarbeit im Güterbahnhof Nord, einem Quartierstreff o.ä. mitgedacht? Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Stimmt die Verwaltung der Sorge des Bürgervereins zu, dass ein Aufschieben der Raumplanungen die spätere Raumsuche erschwert?
  1. Wo im Güterbahnhofsareal sieht die Verwaltung Möglichkeiten, geeignete Räume für Quartiersarbeit u.ä. vorzuhalten?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir halten es für dringend erforderlich, dass im Güterbahnareal geeignete Räumlichkeiten für Quartiersarbeit, einen  Quartierstreff o.ä. planerisch vorgehalten werden und bitten Sie, dies in die weitere Entwicklung des Baugebiets aufzunehmen. Sollten diese Räumlichkeiten nicht im genannten Sinne benötigt werden, können diese problemlos anderweitig genutzt werden.

Für die Beantwortung bedanken wir uns bereits vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Bock                                 Martin Kotterer

stv. Vorsitzender                            sozialpolitischer Sprecher

Antwort der Stadtverwaltung vom 03. August 2017:

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen h i e r:

Räume für Quartiersarbeit in Brühl-Beurbarung

Sehr geehrter Herr stellv. Fraktionsvorsitzender Bock, sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,

zur Ihrer Anfrage vom 30. Mai 2017, die uns vom Büro des Oberbürgermeisters wei­tergeleitet wurde, können wir Ihnen wie folgt antworten.

Zu Frage 1: Wird beim städtischen Gesamtkonzept zur Quartiersarbeit die Mög­lichkeit von Quartiersarbeit im Güterbahnhof Nord, einem Quartierstreff o. ä. mitgedacht? Wenn nein, weshalb nicht?

Im Zuge der Neuorganisation der Quartiersarbeit muss zunächst die Aufgabenstel­lung des „sozialen Aufbaus“ von bzw. der Integration von Bewohner_innen in neuen Stadtteilen/Quartieren im Rahmen eines Gesamtkonzeptes beleuchtet und konzepti­onell geklärt werden. Es ist dabei notwendig, zwischen Bedarfen für bestehende Stadtteile und Quartiere auf der einen Seite und der Aufgabenstellung des Aufbaus und Integration der Bürgerschaft in einem neuen Stadtteil/Quartier auf der anderen Seite zu unterscheiden. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass im Gegensatz zu bestehenden Stadtteilen/Quartieren in neuen Stadtteilen/Quartieren mangels ver­fügbarer Daten aus den unterschiedlichen Sozialindikatoren keine Aussagen über entsprechende Bedarfslagen getroffen werden können.Im Rahmen der anstehenden Grundsatzentscheidungen im Gemeinderat im 1. Quar­tal 2018 zur Neuaufstellung der Quartiersarbeit wird die Verwaltung auch Aussagen dazu treffen, ob und in welcher Form eine soziale Begleitung in neuen Quartieren gesehen wird. Dabei wird sowohl die Bebauung im Bereich des Güterbahnhofs Nord als auch die in Brühl-Beurbarung bereits vorhandene Quartiersarbeit Berücksichti­gung finden.

Zu Fragen 2 und 3: Stimmt die Verwaltung der Sorge des Bürgervereins zu, dass ein Aufschieben der Raumplanungen die spätere Raumsuche erschwert? Wo im Güterbahnhofsareal sieht die Verwaltung Möglichkeiten, geeignete Räume für Quartiersarbeit o. ä. vorzuhalten?

Grundsätzlich wird auch von der Fachverwaltung ein Bedarf nach einem „Quartiers­raum“ gesehen, der aber im Gesamtkontext der baulichen und sozialen Entwick­lungsmaßnahmen gesehen werden muss.

Zur Frage eines möglichen Standortes ist darauf hinzuweisen, dass eine von der Bürgerschaft genutzte Einrichtung in allen Mischgebieten innerhalb des Geltungsbe­reichs der rechtskräftigen bzw. im Verfahren befindlichen Teilbebauungspläne für den Güterbahnhof Nord als Anlagen für soziale Zwecke generell zulässig ist. Dies gilt, bis auf wenige Ausnahmen, auch für die gewerblichen Baugebiete.

Im Bereich des rechtskräftigen 2. Teilbebauungsplanes wurden die Flächen von der Grundstückseigentümerin in erster Linie an private Investoren veräußert. Die pri­vaten Bauvorhaben sind zwischenzeitlich überwiegend projektiert, im Bau oder be­reits fertiggestellt. Die Vermarktung der Nutzungen auf diesen Flächen ist nach Kenntnisstand der Verwaltung so gut wie abgeschlossen. Auf dem der Stadt bzw. der Freiburger Stadtbau im Rahmen des städtebaulichen Vertrages übertragenen Grundstück an der Zita-Kaiser-Straße wurde zwischenzeitlich eine Wohnbebauung errichtet, die aktuell bezogen wird.

Bezüglich eines möglichen Quartierstreff liegt das Augenmerk im Bereich westlich der Zollhallen- bzw. Ellen-Gottlieb-Straße, zu dem zur Zeit ein Bebauungsplanän­derungsverfahren mit dem Inhalt durchgeführt wird, die ursprüngliche Gewerbenut­zung in eine Mischgebietsnutzung umzuwandeln. Es ist vorgesehen, dass der Be­schluss zur Offenlage des Bebauungsplans dem Gemeinderat noch in 2017 von der Verwaltung empfohlen wird. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages und auf Grundlage der baulandpolitischen Grundsätze sollen der Stadt insgesamt 22 % des Nettobaulandes übertragen werden. Die konkreten Inhalte der Flächenübertragung und auch die Zuordnung der Grundstücke werden aktuell noch mit der Planungsbe­günstigten verhandelt und zum Offenlagebeschluss aufbereitet, so dass aktuell we­der aus Sicht der Stadtplanung noch aus Sicht der Sozialplanung Grundlagen gege­ben sind, um einen konkreten Standort für eine Quartierseinrichtung festzulegen. Zumindest der Beschluss des Gemeinderates zur Offenlage, sowie auch das Ergeb­nis der Offenlage, sollten zunächst abgewartet werden, die bis Ende des Jahres 2017 vorliegen werden.

Inwieweit Räume für einen Quartierstreff im Zusammenhang mit Überlegungen für eine Kindertageseinrichtung vor Ort vorgesehen werden können, soll zu gegebener Zeit geprüft werden.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat mit einer gesonderten Vorlage zu den Über­legungen eines Quartierstreffs zeitnah nach Ende der Offenlage informieren.

Die anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich von Kirchbach Bürgermeister