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Amtsblatt Nr. 697: Ja zum Stadionentwurf

Ja zum Stadionentwurf

Im Jahr 2011 stand fest, dass das SC-Stadion an der Schwarzwaldstraße aus wirtschaftlichen, rechtlichen und sportlerischen Gründen keine Zukunft mehr besitzt. Es folgte ein aufwendiges Standortsuchverfahren. Von vorneherein war jedoch klar, dass es im Stadtbezirk keinen unkomplizierten Standort gibt.

24 Standorte wurden überprüft. Als einzig geeignete Option verblieb der Standort am „Wolfswinkel“. Die nun vorliegenden vertieften Gutachten kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass ein Fußballstadion am „Wolfswinkel“ rechtlich möglich ist.

Keine „Obergutachter“

Ein zentraler Punkt in der aktuellen Diskussion betrifft die Flugsicherheit.

Die privaten Einwender befürchten, dass die Risiken des Motorflugbetriebes am Flugplatz Freiburg nach Errichtung des Stadions massiv erhöht werden. Damit könnte der von der Politik zugesicherte Bestandsschutz für den Motorflugbetrieb entfallen. Demgegenüber kommen die von der Verwaltung beauftragten Gutachten des Ingenieurbüros Wacker und der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung Dresden zu dem Ergebnis, dass kein feststellbarer Einfluss auf den sicheren Flugbetrieb besteht. „Wir sind keine Obergutachter und wir können und wollen dies auch nicht sein“, stellt Graf von Kageneck, der Fraktionsvorsitzende, fest. Die von der Stadt beauftragten renommierten Gutachterbüros sind jedoch explizit auf die Einwendungen der Flieger eingegangen und haben diese nachvollziehbar entkräftet. „Dies ist für uns eine ausreichende Grundlage dafür, um zum jetzigen Zeitpunkt dem Entwurf des Bebauungsplans „Neues Fußballstadion am Flugplatz“ zuzustimmen.“

Alternativvorschlag prüfen

Die sogenannte „Spiegelvariante“ – vorgeschlagen vom CDU-Stadtrat Udo Harter – war in ihren ungefähren Umrissen bereits einer der vielen Vorschläge in dem Standortsuchverfahren vor sechs Jahren. Er wurde damals u.a. auch unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen, dass er in bestandgeschützte zum Flugbetrieb gehörende Gebäude eingegriffen hätte. Es ist – ganz unabhängig von der Realisierbarkeit – bedauerlich, dass dieser Alternativvorschlag nicht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sondern erst jetzt – zwei Jahre später – vorgelegt wurde. Damit ist wertvolle Zeit verloren gegangen.

„Wir werden die Vor- und Nachteile dieses Vorschlags nun im Rahmen der Offenlage behandeln und würdigen“, so der Fraktionsvorsitzende. Dabei spielen selbstverständlich auch die bereits verauslagten erheblichen Kosten, etwaige Schadensersatzansprüche bei Aufgabe des bisherigen Konzepts, aber insbesondere auch ein etwaiger Zeitverzug eine erhebliche Rolle. Dies nicht nur wegen weiter steigender Baukosten und möglicher Zinssteigerungen, sondern auch im Blick auf das dringende wirtschaftliche und sportliche Interesse des Sportclubs, aus rechtlichen und Wettbewerbsgründen so bald wie möglich im neuen Fußballstadion die Spiele austragen zu können. Graf von Kageneck: „Erst wenn diese Ergebnisse im Rahmen der Offenlage vorliegen kann eine endgültige Entscheidung getroffen werden.“