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Anfrage: Montessori Kinderhaus Zähringen (interfraktionell)

Montessori Kinderhaus Zähringen

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

kürzlich erreichte uns ein Brief des Montessori Kinderhaus Zähringen e. V. in dem uns berichtet wird, dass der aktuelle Trägerverein seine Arbeit zum 31.08.2017 niederlegt.

Wir sind sicher, dass auch die Stadt ein großes Interesse hat, die Einrichtung aus pädagogischen und sozialraumbezogenen Gründen zu erhalten. Dies zeigt auch die bisherige sehr wohlwollende Unterstützung aus dem AKI.

Glücklicherweise haben engagierte Eltern einen neuen Träger- und Förderverein gegründet, der einen Erhalt des Kindergartens zum Ziel hat. Für das kommende Kindergartenjahr haben sich trotz der bisher unklaren Situation bereits mehr Eltern beworben, als freie Plätze vorhanden sind.

In dem Prozess des Erhalts der Einrichtung tauchen jedoch einige Fragen auf, die wir Ihnen gerne mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten:

  1. Was würde es für Zähringen und was für die gesamtstädtische Versorgung mit Kitaplätzen bedeuten, wenn der Betrieb nicht fortgeführt werden könnte?
  2. Wie kann die Stadt den Weiterbetrieb sichern und mit welchem finanziellem Aufwand?
  3. Warum wird bei Mobiliarbeschaffung von einer Betriebsfortführung ausgegangen, aber bei der baulichen Situation gilt der Bestandsschutz nicht?
  4. Ist es möglich, für die baulichen Verbesserungen und/oder für die notwendige Mobiliarbeschaffung einen Investitionszuschuss zu dem von der Elterninitiative organisierten Geld bereitzustellen?
  5. Wie kann die Stadt gewährleisten, dass die Kitaplätze auch ab dem 1.9. zur Verfügung stehen?

Für eine schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur Sitzung des KJHA am 29.06. wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Bock                                    Julia Söhne

Stv. Vorsitzender CDU-Fraktion        Stv. Vorsitzende SPD-Fraktion

 

Antwort der Stadtverwaltung vom 26. Juni 2017:

Weiterführung des Montessori Kinderhauses in Zähringen

Sehr geehrter Herr Bock, sehr geehrte Frau Söhne,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Montessori Kinderhaus Zähringen. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen darf ich Ihnen wie folgt beantworten:

  1. Was würde es für Zähringen und was für die gesamtstädtische Versorgung mit Kitaplätzen bedeuten, wenn der Betrieb nicht fortgeführt werden könnte?

Am 01.03.2017 wurden in Freiburg 7.325 Plätze für Kinder von drei bis sechs jahren vorgehalten, davon 358 Plätze im Planungsraum 6 (Herdern-Nord, Zähringen). Die Versorgungsquote in diesem Planungsraum liegt derzeit bei 76% und damit unter dem als bedarfsgerecht angestrebten Wert von 100%. Bei einem Wegfall der Plätze im Montessori Kinderhaus müsste unter Zugrun­delegung der aktuell erwarteten Bevölkerungsentwicklung mit einem weiteren Absinken der Versorgungsquote in Zähringen gerechnet werden. Stadtweit würde sich der Wegfall von 19 Plätzen in der Versorgungsquote nur mit ca. 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten auf die Versorgungsquote auswirken.

  1. Wie kann die Stadt den Weitebetrieb sichern und mit welchem finanziellen Aufwand?

Zur Sicherung des Weiterbetriebs ist die Stadt bereits seitdem der Trägerver­ein erstmals angekündigt hat, die Trägerschaft aufzugeben, in intensivem Austausch mit dem bisherigen Träger und den Eltern, die inzwischen den neuen Trägerverein zur Weiterführung des Kinderhauses gegründet haben. Die Eltern wurden und werden intensiv von der pädagogischen Fachberatung, dem Sachgebiet Zuschuss sowie von der Kindertagesstättenbedarfsplanung beraten und begleitet. Der finanzielle Aufwand für die Sicherung des Weiterbetriebs besteht zu­nächst darin, auch künftig die bereits bisher geleisteten Zuschüsse zu den lau­fenden Betriebskosten zu erbringen. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Aufwendungen für die Leistung von Investitionszuschüssen entstehen, hängt davon ab, ob ein entsprechen­der Antrag des Trägervereins bewilligt werden kann (vgl. Ziffer 3 und Ziffer 4).

  1. Warum wird bei der Mobiliarbeschaffung von einer Betriebsfortführung ausge­gangen, aber bei der baulichen Situation gilt der Bestandsschutz nicht?

Aufgrund des Trägerwechsels ist die Ausstellung einer neuen Betriebserlaub­nis durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) als zustän­dige Aufsichtsbehörde erforderlich. Im Fall einer Neuerteilung einer Betriebs­erlaubnis entfallen regelmäßig Bestandsschutzregelungen, die für den Betrieb der Einrichtung mit der bisherigen Betriebserlaubnis gültig waren. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von zwischenzeitlich geänderten Brand­schutzbestimmungen. Dies führt im Montessori Kinderhaus dazu, dass ein Ganztagsbetrieb künftig nur noch nach einer baulichen Anpassung möglich sein wird. Hinsichtlich der Mobiliarbeschaffung muss das Amt für Kinder, Jugend und Familie dagegen davon ausgehen, dass Mobiliar bereits vorhanden ist- schließlich ist die Fortführung der in Betrieb befindlichen Einrichtung ja gerade das erklärte Ziel des neu gegründeten Trägervereins. Dennoch ist es auch für den neuen Trägerverein grundsätzlich möglich, einen Zuschuss zur Beschaffung von Möbeln oder für die Durchführung von Bau­maßnahmen zu erhalten, der Träger wurde darüber auch bereits informiert (vgl. Ziffer 4).

  1. Ist es möglich, für die baulichen Verbesserungen und / oder für die notwendi­ge Mobiliarbeschaffung einen Investitionszuschuss zu dem von der Elterniniti­ative organisierten Geld bereitzustellen?

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat dem künftigen Träger im Rahmen der bisher geführten Gespräche zur Übernahme der Trägerschaft bereits er­läutert, dass im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 100.000 € in 2017 und in 2018 für die Förderung von Baumaßnahmen, Einrichtungs- und Ausstattungs­kosten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorgesehen sind. Die entsprechende Richtlinie, die die Vergabe dieser Zuschüsse regelt, ist für Ende Juli zur Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Freiburg vorgese­hen (Beschlussvorlage G-17/073 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018, Anlage 7). Danach könnten für Baumaßnahmen bis zu 25.000 € pro Gruppe oder für Einrichtungs- und Ausstattungskosten bis zu 15.000 € / Gruppe für nachgewiesene notwendige Aufwendungen bezuschusst werden. Der Träger wurde auch darüber informiert, dass schon jetzt eine formlose An­tragstellung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie möglich ist, diese ist auch schon erfolgt. Angesichts der begrenzten Mittel und der bereits jetzt hohen Anzahl von An­trägen wurde der Träger aber auch darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Förderzusage getroffen werden kann, zumal sowohl die Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel als auch die Verab­schiedung der für die Zuschussvergabe maßgeblichen Richtlinie noch nicht er­folgt ist. Über die vorstehend genannten Zuschüsse für Ausstattung oder Baumaß­nahmen hinaus kann seitens der Stadt keine Förderung von Investitionen er­folgen. Jedoch haben Bundesrat und Bundestag das Gesetz zum quantitati­ven und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Danach können im Gegensatz zu den bisherigen Investitionsprogrammen künftig auch Investitionen, die der Schaffung oder dem Erhalt von Betreu­ungsplätzen für Kinder von drei bis sechs Jahren dienen, aus diesen Mitteln gefördert werden. Nähere Informationen zur Umsetzung und Antragstellung in Freiburg bzw. in Baden-Württemberg liegen aktuell jedoch noch nicht vor. Sobald diese be­kannt werden, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie alle Träger in Freiburg entsprechend informieren.

  1. Wie kann die Stadt gewährleisten, dass die Kitaplätze auch ab dem 01.09 zur Verfügung stehen?

Die Stadt Freiburg berät im Rahmen ihres Beratungsangebotes für Träger und Gründer von Kindertageseinrichtungen den künftigen Träger des Montessori Kinderhauses bereits seit Ende 2016 intensiv und umfassend auf dem Weg zur Übernahme der Trägerschaft und der Weiterführung des Montessori Kin­derhauses. Die Beratung wird in enger Kooperation von pädagogischer Fach­beratung, Kindertagesstättenbedarfsplanung und dem Zuschussbereich ge­leistet, um den künftigen Träger bestmöglich bei der Umsetzung des Betriebsübergangs zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

(G. Stuchlik)

Bürgermeisterin