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Amtsblatt Nr. 699: Verantwortung für Landwasser

Verantwortung für Landwasser

 Das Grundwasserproblem in Landwasser existiert schon lange. In vielen Häusern stehen die Menschen regelmäßig in nassen Kellern. Seit dem Jahre 2003 besteht ein enger Kontakt zwischen der Verwaltung und der IG Grundwasser in Landwasser. Anfangs waren nur wenige Haushalte von nassen Kellern betroffen. Seit jedoch 2008 die Kanäle saniert wurden, verstärkte sich die Problematik zusehends, denn das abgeleitete Grundwasser konnte nun nicht mehr durch die maroden Kanäle versickern. In den vergangenen Jahren ließen mehrere Starkregen die Zahl der Betroffenen noch einmal ansteigen.

Politische Pflicht

Der zwischenzeitlich beauftragte Gutachter warnte davor, dass im Zuge des Klimawandels weiter ansteigende Grundwasserstände zu erwarten sind. Auch nachträgliche Abdichtungen könnten teilweise keinen Schutz vor dem Wasser bieten: Starke Grundwasserschwankungen gefährden die Fundamente und können sogar Bodenplatten anheben.

Die betroffenen Häuser stehen auf Erbpachtgrundstücken der Stadt Freiburg. Eklatanten Planungsfehler Anfang der 1960er Jahre haben zu den heutigen Schwierigkeiten geführt. Bernhard Schätzle, umweltpolitischer Sprecher und Patenstadtrat für Landwasser betont: „Die Stadt hat für diese Grundstücke die politische und moralische Verantwortung zu übernehmen.“

Grundwassermodell erstellen

Zuletzt hat die Klage eines betroffenen Anwohners das Verfahren ausgebremst. Die Interessengemeinschaft hatte die Rechtsposition der Stadt Freiburg jedoch bereits lange vor der Klage anerkannt. Deshalb lieferte der Urteilsspruch keine neuen Erkenntnisse, denn es war immer klar, dass die Stadt keine rechtliche Verantwortung zu tragen hat. Das Urteil machte jedoch auch klar, dass es „nun […] der politischen Entscheidung der Beklagten [obliegt], ob sie die betroffenen Anwohner entschädigt.“ Die Stadt verweist aktuell jedoch nur darauf, dass sie rechtlich nicht in der Pflicht ist, und die betroffenen Anwohner sich durch Maßnahmen an ihren Gebäuden selbst schützen müssen. „Das ist ein Rückschritt in den Verhandlungen“, so Schätzle. „In dieser leidigen Angelegenheit waren wir schon mal weiter.“

Situation verbessern

Denn nach jahrelangem Vorlauf bahnte sich 2015 eine erste Teillösung an: Es zeichnete sich ab, dass mit einem numerischen Grundwassermodell in Form einer förderfähigen Studie die Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden sollten, sach- und fachgerecht über die Wirkung einer Querdrainage zu entscheiden. Diese könnte die Grundwasserhöchstständen zwischen dem Wäldchen bei der Albert-Schweitzer-Schule und den über 60 betroffenen Bauobjekten in Landwasser fassen.

Mit einer deutlichen gemeinderätlichen Mehrheit konnte die CDU-Fraktion nun veranlassen, dass die Debatte wieder dort ansetzt, wo sie geendet hatte. Der umweltpolitischer Sprecher ist sich sicher: „Der nächste Schritt lautet für uns, das numerische Grundwassermodell zu realisieren. Denn dieses ist die Basis für weitere Maßnahmen zur Verbesserung dieser leidigen Situation.“