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Absetzungsantrag: Fahrradverleihsystem Drucksache G-17-023 (interfraktionell)

Fahrradverleihsystem Drucksache G-17-023

Absetzungsantrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO zu TOP 12 der 11. Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, den o.g. Tagesordnungspunkt abzusetzen bis die Übernachtungssteuer höchstrichterlich für wirksam erklärt wurde.

Vor einer erneuten Beratung im Gemeinderat sollen folgende Fragen von der Verwaltung im Rahmen einer Ergänzungsdrucksache aufgearbeitet werden:

  1. In welchen konkreten Rankings wird das Fehlen eines öffentlichen Fahrradverleihsystems als Malus angesehen?
  2. Welche Erfahrungen bezüglich Finanzierung, Nachfrage, Akzeptanz und Auslastung haben andere Städte und Gemeinden mit einem derartigen Fahrradverleihsystem gemacht? Gibt es Städte, in denen ohne kommunale Zuschüsse ein solches System aufgebaut und betrieben wird, bzw. in denen nach einer öffentlichen Anschubfinanzierung der Betrieb ohne kommunale Zuschüsse läuft?
  3. In welchem Umfang stoßen die bereits vorhandenen Fahrradverleihsysteme (z.B. Fahrradverleih in der Radstation Freiburg, Intersport Eckmann, Fahrradverleih U- Asta, Verleih-FahrRADikal etc.) auf Nachfrage und welche Auswirkungen sind durch das beabsichtige Fahrradverleihsystem auf die vorhandenen Anbieter zu erwarten? In welchem Umfang können die lokalen Akteure am Aufbau eines Fahrradverleihs beteiligt werden?
  4. Ist das geplante Konzept mit den Freiburger Beherbergungsbetrieben abgestimmt? Welche Rückmeldungen liegen vor?

Begründung:

Den unterzeichnenden Fraktionen ist bewusst, dass durch die Kombination aus Leihradsystem mit dem sonstigen ÖPNV ein stärkerer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem MIV erreicht werden kann. Auch der Imagegewinn der Stadt und ihres Radverkehrs durch ein Radleihsystem als Teil eines multimodalen Mobilitätsangebots ist erstrebenswert. Im Vorfeld der Beratungen, aber auch zur Vorbereitung einer fundierten Diskussion sind zahlreiche, aber wesentliche Fragen offen geblieben sind, die der Klärung bedürfen.

In der Drucksache VK-16/004 wird dargelegt, dass im Doppelhaushalt 2017/2018 u.a. deshalb keine Haushaltsmittel für ein Fahrradverleihsystem eingestellt werden, „weil zusätzliche Mittel für eine neue Maßnahme in dieser Größenordnung im Haushalt nicht darstellbar sind.“ Ob die erforderlichen Mittel aus der Übernachtungssteuer fließen könnten, ist – wie auch in der Drucksache dargelegt – aus juristischen Gründen noch nicht absehbar. Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Absetzung mit Blick auf die aktuelle finanzielle Situation der Stadt, bis entschieden ist, ob die Mittel aus der Freiburger Übernachtungssteuer tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Denn erst dann stehen die finanziellen Rahmenbedingungen als Entscheidungsgrundlage fest.

Aus dem Inhalt der Vorlage geht zwar hervor, dass das Nichtvorhandensein eines öffentlichen Fahrradverleihsystems bei der Erstellung so genannter Rankings als Malus angesehen wird, jedoch kann dies allein, insbesondere mit Hinblick auf die erheblichen finanziellen Aufwendungen, nicht alleiniger Grund für die Einführung eines Fahrradverleihsystems sein. Zudem wird auf einschlägigen Plattformen durchaus auf das allgemein zugängliche Verleihsystem „Call a Bike“ hingewiesen. Auch die „Fahrradstadt“ Münster hat kein solches Fahrradverleihsystem.

In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass andere Städte und Gemeinden ein derartiges Fahrradverleihsystem haben, jedoch fehlen jegliche konkrete Ausführungen. Die Vorlage lässt auch offen, ob Erfahrungen und Informationen aus Städten, wie z.B. Mainz, Nürnberg oder Kassel eingeholt wurden, die am geförderten Modell-Projekt „Innovative Öffentliche Fahrradverleihsysteme“ teilgenommen haben. Vor allem die Städte Dresden und Nürnberg strebten an, nach der Förderdauer ihre Systeme wirtschaftlich ohne kommunale Zuschüsse zu betreiben.

Die unterzeichnenden Fraktionen halten es deshalb für unabdingbar, dass dem Gemeinderat vor einer Beschlussfassung über die Einführung eines Fahrradverleihsystems in Freiburg dargestellt wird, welche Erfahrung andere Städte mit ihrem Verleihsystem gemacht haben und ob bzw. in welchem Umfang Finanzierungen durch den jeweiligen städtischen Haushalt erfolgen. Wobei es wohl auch Städte gibt, in denen Nextbike ganz ohne städtische Unterstützung ein Leihradsystem aufgebaut hat.

In der Vorlage finden sich keinerlei Hinweise darauf, in welchem Umfang die bereits vorhandenen Fahrradverleihsysteme (z.B. Fahrradverleih in der Radstation Freiburg, Intersport Eckmann, Fahrradverleih U-Asta, Verleih-FahrRADikal etc.) in Freiburg auf Nachfrage stoßen und welche Auswirkungen das beabsichtige Fahrradverleihsystem auf die vorhandenen Anbieter haben wird. Auch hier bitten wir zunächst um Vorlage entsprechender Informationen.

Aus der Vorlage der Verwaltung wird letztendlich auch nicht deutlich, ob es sich bei dem beabsichtigten Fahrradverleihsystem um eine Förderung des Individualverkehrs in der Stadt oder um eine Förderungsmaßnahme für den Tourismus handeln soll. Die unterzeichnenden Fraktionen erwarten, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell vor und nicht nach einer eventuellen Beschlussfassung mit den Vertretern der Freiburger Beherbergungsbetriebe abgestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wendelin Graf von Kageneck, Martin Kotterer – CDU-Fraktion

Gerlinde Schrempp, Prof. Dr. Rückauer – FL/FF-Fraktion

Irene Vogel – Stadträtin Unabhängige Frauen