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Amtsblatt Nr. 706: Viele offene Fragen zum Fahrradverleihsystem

Viele offene Fragen

Ein Fahrradverleihsystem in Freiburg ist sinnvoll und als zusätzlicher Baustein der Mobilität wichtig. Daher unterstützt die CDU-Fraktion grundsätzlich die Einführung eines solchen Systems. Es schafft einen Mehrwert für Pendler und Touristen und überzeugt den ein oder anderen vielleicht sogar, das Auto stehenzulassen und die Kombination aus ÖPNV und Leihrad zu nutzen. Das ist grundsätzlich begrüßenswert.

Mit der Einführung eilt es jedoch nicht. Zwar steht das System schon länger zu Debatte. Bevor der Beschluss im Gemeinderat erfolgt, hätten jedoch deutlich mehr Fragen geklärt werden müssen. Welche Erfahrungen haben andere Städte gesammelt? Wie finanzieren sie das System? Einige Städte planten, das Verleihsystem in Gänze ohne öffentliche Zuschüsse zu betreiben. Funktioniert dieses Vorhaben? Welche Auswirkungen hat das für die bereits existierenden Freiburger Anbieter? Können sie eingebunden werden? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in dieser Sparte? Denn eine Schwemme asiatischer Anbieter taucht seit geraumer Zeit in immer mehr Städten auf, stellt dort parallel zu anderen Anbietern billige Leihräder massenhaft auf und stellt eine echte Konkurrenz dar.

Finanzierung unsicher

Wichtigster Punkt für die CDU-Fraktion blieb jedoch die Frage der Finanzierung.

Die Verwaltung hatte in einer Drucksache vor einem Jahr selbst dargelegt, dass u.a. deshalb noch keine Gelder in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt wurden, „weil zusätzliche Mittel für eine Maßnahme in dieser Größenordnung im Haushalt nicht darstellbar wären.“ Von der Verwaltung wird immer wieder darauf verwiesen, dass ein solches Verleihsystem auch Auswirkungen auf ein attraktives Mobilitätskonzept für Touristen hat. Deshalb folgte nun der Vorschlag, Mittel aus der so genannten „Bettensteuer“ zu nutzen. Denn hier gilt der Beschluss, dass ein Teil der Steuereinnahmen für touristische Maßnahmen eingesetzt werden sollen.

„Diese Finanzierungsgrundlage ist aber eine Wette auf die Zukunft“, so Martin Kotterer, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion. Denn ob diese Mittel überhaupt zur Verfügung stehen entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Bettensteuer für unwirksam erklärt wird, fehlt der Stadt dieses Geld. Das Verleihsystem müsste dann aus dem „normalen“ Haushalt bezahlt werden. „Und ob wir uns das leisten können und wollen, ist dann eine ganz andere Debatte.“

Grundlage nicht ausreichend

„Die Grundlage für den Beschluss über Ausgaben in Höhe von 300.000 Euro jährlich war uns zum jetzigen Zeitpunkt zu dünn“, erklärt der Verkehrsexperte. Gemeinsam mit anderen Fraktionen beantragte die CDU-Fraktion, das Thema zu vertagen und die aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung aufarbeiten zu lassen. Aufgesetzt werden sollte das Thema erst dann wieder, wenn die Bettensteuer höchstrichterlich für wirksam erklärt wurde. Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit. Das Verleihsystem wurde mit knapper Mehrheit beschlossen. „Unsere Fragen bleiben damit leider unbeantwortet.“