Anfrage: Heinrich-Heine-Straße
Heinrich-Heine-Straße
h i e r : Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Heinrich-Heine-Straße im Stadtteil Littenweiler verbindet die Schwarzwaldstraße (Höhe Strandbad) mit der Straßenkreuzung an der Endhaltestelle der Linie 1 in Littenweiler.
Die Straße ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Anwohner beklagen, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung sowohl tagsüber als auch nachts häufig überschritten wird.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Gab es in der Heinrich-Heine-Straße Geschwindigkeitsmessungen durch den Gemeindevollzugsdienst?
- Wann wurden diese Messungen durchgeführt?
- Welches Ergebnis hatten diese Messungen?
- Beabsichtigt die Verwaltung künftig regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?
- Wie kann dauerhaft erreicht werden, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit in der Heinrich-Heine-Straße nicht überschritten wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wendelin Graf von Kageneck Martin Kotterer
Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
Antwort der Stadtverwaltung vom 26. Februar 2018:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Graf von Kageneck, sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,
mit Schreiben vom 30.01.2018 haben Sie eine Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen zu Geschwindigkeitsmessungen in der Hein- rich-Heine-Straße gestellt, die ich zur zuständigen Prüfung und Beantwortung erhalten habe. Anhand der mir vorliegenden Informationen der Fachämter kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
- Gab es in der Heinrich-Heine-Straße Geschwindigkeitsmessungen durch den Gemeindevollzugsdienst?
In der Heinrich-Heine-Straße wurden in den letzten fünf Jahren zwischen 11 und 18 Messungen jährlich durchgeführt. 2017 waren es insgesamt 11 Geschwindigkeitskontrollen, zwei davon mit Überwachung beider Fahrtrichtungen.
- Wann wurden diese Messungen durchgeführt?
Die Messungen wurden im vergangenen Jahr zwischen Ende Januar und Anfang Dezember im Zeitfenster zwischen 6:25 Uhr und 14:30 Uhr durchgeführt.
- Welches Ergebnis hatten diese Messungen?
Im Jahr 2017 wurden insgesamt mehr als 3000 Fahrzeuge gemessen, von denen 278 (9%) beanstandet wurden. Wie in den Vorjahren betreffen die meisten Beanstandungen (ca. 80 %) den Bereich bis zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h. Der Anzeigenbereich wurde in einem Fall erreicht, die höchste festgestellte Geschwindigkeit lag bei 55 km/h.
- Beabsichtigt die Verwaltung künftig regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?
Regelmäßige Kontrollen in hoher Frequenz sind in der Heinrich-Heine-Straße im Hinblick auf die Größe des Freiburger Straßennetzes nicht vorgesehen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Beanstandungsquoten bis 15 % die zulässige Höchstgeschwindigkeit als allgemein akzeptiert angesehen werden kann. Im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit von Kontrollen eignet sich eine strenge Regelmäßigkeit ohnehin nicht.
- Wie kann dauerhaft erreicht werden, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit in der Heinrich-Heine-Straße nicht überschritten wird?
Die Heinrich-Heine-Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen und entsprechend an der Zufahrt beschildert. Zusätzlich wurde der Schriftzug „30-Zone“ jeweils an den Zufahrten markiert, um die geltende Höchstgeschwindigkeit zu verdeutlichen. Die Messergebnisse des GVD zeigen, dass die Beanstandungsquote bei durchschnittlich 9 % liegt. Aufgrund dieser Messergebnisse wird kein akuter Handlungsbedarf gesehen, geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen in der Hein- rich-Heine-Straße zu treffen. Davon abgesehen wäre es wegen des Buslinienverkehrs auch nicht ohne weiteres möglich, Engstellen o.ä. einzubauen.
Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Neideck Erster
Bürgermeister