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Anfrage: Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Spielplatzsanierung Brandelanlage

Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Spielplatzsanierung Brandelanlage

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Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen der Sanierung Haslach SO soll auch der große Spielplatz in der Brandelanlage saniert werden. Dafür ist Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Schon im Vorfeld der Planungen für Haslach SO und bei mehreren Sanierungsbeiratssitzungen hat der Leiter des Kinder- und Jugendtreffs Haslach darum gebeten und die Bereitschaft signalisiert, den Beteiligungsprozess für Kinder und Jugendliche mit vorzubereiten und durchzuführen, analog der Beteiligung zusammen mit der Fa. Bagage bei der Sanierung des Spielplatzes in der Kampffmeyerstraße, was von der Verwaltung positiv angenommen wurde. Die Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen in der Kampffmeyerstraße hat sich bewährt, da durch die hohe Identifikation der Jugendlichen mit dem Platz weit weniger Schäden verursacht und dadurch die Unterhaltskosten gesenkt werden.

Am 12.4. wurde dem Kinder- und Jugendtreff Haslach vom Garten- und Tiefbauamt das als Anlage beigefügte Plakat zugesandt (Auftakt der Beteiligung am 24.4. um 14 Uhr auf dem Spielplatz) mit der Bitte, dieses auszuhängen. Bis dahin wusste der Treff nichts von der geplanten Jugendbeteiligung. Auch der Lokalverein erhielt zu diesem Zeitpunkt per E-Mail diese Mitteilung mit der Bitte, für den Termin zu werben.

Die Beteiligung von Kinder und Jugendlichen ist gerade bei solchen Projekten von besonderer Bedeutung. Hier gilt die neue Regelung in §41a der GO ganz besonders. Auch im Sinne des Programms „Soziale Stadt“ ist diese Beteiligung besonders vorzusehen. Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen.

Eine erste fachliche Einschätzung und Beantwortung erbitten wir bereits in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 26.4.2018, wo ich unter Verschiedenes diese Anfrage stellen werde. Außerdem bitten wir darum, die Planung der Beteiligung im nächsten Sanierungsbeirat Haslach SO vorzustellen.

  1. In welcher Art ist die Bürgerbeteiligung vorgesehen?
  1. Warum sind die mit Jugendbeteiligung erfahrenen Institutionen wie Kinder- und Jugendtreff oder Jugendbüro nicht beteiligt?
  1. Wie kann die Beteiligung der vor Ort und in der Sache erfahrenen Kräfte des Kinder- und Jugendtreffs noch organisiert werden?
  1. Warum ist die Fa. Bagage, die bei bisherigen Beteiligungsverfahren gute Erfolge erzielt hat, nicht beteiligt und besteht die Möglichkeit, diese im Verfahren noch zu beteiligen?
  1. Warum wird ein solcher Termin um 14 Uhr anberaumt, wo Kinder- und Jugendliche sehr häufig in der Kita oder Ganztagsschule oder Ganztagesbetreuung gebunden sind und Eltern sehr häufig berufstätig sind? Wird diese gesellschaftliche Veränderung bei Planungen nicht berücksichtigt? (Wir erhielten mehrere Beschwerden/Rückfragen von jungen Familien).

Ich bitte die Dringlichkeit zu entschuldigen und bedanke mich für die Beantwortung.

Mit freundlichem Gruß

Berthold Bock

stv. Vorsitzender

Antwort der Stadtverwaltung vom 23. Mai 2018

Sehr geehrter Herr Stadtrat Bock,

zu Ihrer Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO vom 24.04.2018 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

  1. In welcher Art ist die Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Die Bürgerbeteiligung für die Umgestaltung der Joseph-Brandel-Anlage soll alle Nutzergruppen einbeziehen. Es wird daher unterschieden in Kinderbeteili-gung, Jugendbeteiligung und Erwachsenenbeteiligung (einschließlich Senior_innen).

Die Kinderbeteiligung hat bereits begonnen. Die Jugend- und Erwachsenen-beteiligung befinden sich noch in der Vorbereitungsphase.

Für die Kinderbeteiligung wird das seit Jahren bewährte und regelmäßig für alle Neuplanungen und Umgestaltungen/Sanierungen von Kinderspielplätzen in Freiburg (ca. 4 bis 5 Spielplätze/ Beteiligungen pro Jahr) angewandte Ver-fahren des Garten- und Tiefbauamtes umgesetzt. Dabei findet ein Auftaktter-min vor Ort statt, bei dem in erster Linie Kinder, aber auch Erwachsene – z.B. Eltern, Erzieher_innen – ihre Ideen und Vorstellungen für den Spielplatz ein-bringen und ggfs. Defizite des bestehenden Spielplatzes benennen können. Anschließend wird ein Briefkasten am Spielplatz aufgestellt, in den während eines Zeitraumes von ca. 2 bis 3 Wochen weitere Ideen textlich oder in Form von Bildern eingeworfen werden können.

Nach Auswertung der Ideen / Vorschläge fertigt der mit der Planung beauf-tragte Landschaftsarchitekt einen ersten Vorentwurf an. Dieser Plan wird im Rahmen eines zweiten Termines interessierten Kindern und Erwachsenen vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden in die Planung eingearbeitet. Handelt es sich um wesentliche Änderungen, wird die überarbeitete Planung ein weiteres Mal der Bürgerschaft vorgestellt. In den vergangenen Jahren war ein dritter Termin allerdings nie notwendig, da die Ideen und Wünsche bereits im Vorentwurf zur Zufriedenheit der Beteiligten berücksichtigt werden konnten und keine größeren Änderungen erforderlich wurden.

  1. Warum sind die mit Jugendbeteiligung erfahrenen Institutionen wie Kinder-und Jugendtreff oder Jugendbüro nicht beteiligt?

Die Kinderbeteiligung, die sich auf den nördlichen Spielplatz beschränkt, wird wie oben erläutert stets in Eigenregie des GuT durchgeführt. Die gemäß § 41 a der GO zwingend durchzuführende Jugendbeteiligung, die die gesamte Joseph-Brandel-Anlage umfasst, erfolgt unter Einbeziehung des Jugendbüros, des Kinder- und Jugendtreffs Haslach sowie des Stadtteilbüros Haslach. Ein Besprechungstermin zur Vorbereitung der Jugendbeteiligung – und der Erwachsenenbeteiligung – mit den genannten und weiteren Akteuren (Lokalverein, ASS; Teilnehmerliste noch nicht abschließend festgelegt) wird in Kürze anberaumt. Dieses Vorgehen wurde bereits bei anderen Grünanlagen gewählt und war auch für die Brandelanlage von Anfang an so geplant.

3. Wie kann die Beteiligung der vor Ort und in der Sache erfahrenen Kräfte des Kinder- und Jugendtreffs noch organisiert werden?

Wie oben erläutert wird die Jugendbeteiligung unter Einbeziehung der Akteure vor Ort organisiert.

  1. Warum ist die Fa. Bagage, die bei bisherigen Beteiligungsverfahren gute Erfolge erzielt hat, nicht beteiligt und besteht die Möglichkeit, diese im Verfahren noch zu beteiligen?

Vor der Beauftragung des Landschaftsarchitekten Pit Müller wurden 5 Büros zur Abgabe eines Konzeptes aufgefordert. Dabei waren auch Architekten, die sehr viele Jahre bereits vorab mit der Firma Bagage zusammengearbeitet haben. Das GuT selbst verfügt durch die eigenständig geplanten und durchgeführten Spielplätze und auch deren Unterhaltung mittlerweile über reichhaltig eigene Erfahrungen.

Die Kinderbeteiligung wird vom GUT– abgesehen vom mit der Planung beauftragten Landschaftsarchitekten – ohne externe Dienstleister durchgeführt. Die zahlreichen in den vergangenen Jahren auf diese Art durchgeführten Kinderbeteiligungen, die daraus entstandenen Spielplätze und die positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen, dass das Verfahren zu guten Ergebnissen führt. Einige wenige Beispiele: Kreuzstraße 2016; Spittelacker/ Seepark 2014; Haierweg 2014.

Selbst wenn das GuT diese Leistung nicht in eigener Regie erbringen würde, wäre eine Direktvergabe an eine Firma ohne Einholung von drei Vergleichsangeboten nach den heutigen Vergaberichtlinien nicht mehr zulässig.

  1. Warum wird ein solcher Termin um 14 Uhr anberaumt, wo Kinder- und Ju-gendliche sehr häufig in der Kita oder Ganztagsschule oder Ganztagesbetreu-ung gebunden sind und Eltern sehr häufig berufstätig sind? Wird diese gesellschaftliche Veränderung bei Planungen nicht berücksichtigt? (Wir erhielten mehrere Beschwerden/Rückfragen von jungen Familien).

Die genannte Uhrzeit ist ein Kompromiss, um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen. Er wurde im Vorfeld mit zwei benachbarten Kindergärten abgestimmt, die beide ihre Teilnahme zusagten und auch mit zahlreichen Kindern teilgenommen haben.

Ein Vormittagstermin wäre für Kindergärten möglicherweise günstiger. Schulkinder hätten allerdings keine Möglichkeit zur Teilnahme. Ein Abendtermin wäre für Eltern günstiger, würde aber wiederum die Kindergärten und Kinder entsprechenden Alters ausschließen.

Tatsächlich war der Termin am 24.04. um 14.00 Uhr sehr gut besucht, es waren zahlreiche Kinder, Erzieherinnen, Lehrerinnen und Eltern anwesend.

Für Kinder (und Eltern/ Erzieherinnen), die nicht an dem Termin teilnehmen konnten, besteht die Möglichkeit, ihre Ideen in den vor Ort aufgestellten Briefkasten einzuwerfen. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Im vorliegenden Fall haben das GuT keine Beschwerden von Eltern bzw. jungen Familien bezüglich der Terminierung erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Prof. Dr. Martin Haag

Bürgermeister