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Pressemitteilungen zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg

Die CDU-Stadtratsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgericht und die Aufhebung der Freiburger Parkgebührensatzung. Zudem fordert sie, dass die Stadt die erhöhten Gebühren ausnahmslos zurückerstatten soll.

Pressemitteilung vom 14.06.2023

CDU-Stadtratsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die Satzung zu den Anwohnerparkgebühren für ungültig zu erklären. Jetzt muss Rechtssicherheit geschaffen werden, dann ist eine einheitliche Erhebung von 180,00€ die richtige Entscheidung.

Bernhard Rotzinger (mobilitätspolitischer Sprecher): „Ich freue mich über den Erfolg unseres Stadtratskollegen Sascha Fiek, der diese Klage unter großem Einsatz privater finanzieller Mittel durchgefochten hat. Er hat stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gekämpft und gewonnen.“

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Freiburger Satzung zu den Anwohnerparkgebühren für ungültig zu erklären, hat mehrere Facetten. Nicht nur ist die Ausgestaltung als Satzung nach Vorgabe durch das Verkehrsministerium fehlerhaft, auch verstößt die Staffelung der Fahrzeuglängen in der verabschiedeten Form gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wenn 50 Zentimeter Fahrzeuglänge zu einer Verdopplung der Gebühren führen können, ist dieser nicht mehr gewahrt.

Wir waren schon bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg der Auffassung, dass die Höhe der Gebühren nicht primär juristisch, sondern politisch zu bestimmen ist. Unsere ständige Argumentation ging dahin, dass die Gebühren überzogen zu hoch und die Gebührensteigerung unverhältnismäßig sind. Dies sollte mit der sozialen Staffelung zumindest für einkommensschwache BürgerInnen gemildert werden. Wenn jetzt die soziale Staffelung wegfallen muss, tritt die überzogene Gebührenforderung für noch mehr BürgerInnen viel stärker zu Tage.

Bernhard Rotzinger: „Wir werden die Verhandlungen im Gemeinderat zu den Bewohnerparkgebühren komplett neu aufsetzen müssen. Aber wir können da gut an den bisherigen Vorschlägen der Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler anschließen. Wenn die Rechtsgrundlage durch das Landesverkehrsministerium für die Städte rechtssicher geschaffen ist, werden wir als CDU-Fraktion wieder unseren letzten Kompromissvorschlag zur Abstimmung stellen, wonach für alle Fahrzeuge pro Jahr 180,00 €, für Krafträder und Kleinstfahrzeuge die Hälfte, zu bezahlen sind. Sobald ein digitaler automatisierter Datenabgleich zwischen Kraftfahrtbundesamt und Stadtverwaltung eingerichtet ist, wird man über eine differenzierte Längenstaffelung mit dem Mittelwert 180,00 € reden können.“

Pressemitteilung vom 21.06.2023

CDU-Stadtratsfraktion fordert die Stadt Freiburg dazu auf, die erhöhten Anwohnerparkgebühren ausnahmslos zurückzuerstatten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Freiburger Satzung zu den Anwohnerparkgebühren als rechtswidrig erklärt. Die Stadt hat umgehend reagiert und die Kosten für einen Anwohnerparkausweis auf die vormals geltenden 30,00€ im Jahr gesenkt. Angesichts des Gerichtsurteils und der Nichtigkeit der Satzung war dies unumgänglich.

Derzeit bestehen große Unsicherheiten, wer einen Anspruch darauf hat, die seit April 2022 erhöhten Gebühren in Höhe von 240,00€ bis 480,00€ erstattet zu bekommen.

Bernhard Rotzinger (mobilitätspolitischer Sprecher) „Nach unserer Überzeugung sind die erhöhten Anwohnerparkgebühren ausnahmslos von der Stadt zurückzuzahlen. Es ist eine Frage der Gleichheit und der Fairness, dass niemand durch die unrechtmäßige Gebührenerhebung benachteiligt wird, auch wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. 30,00€ im Jahr für einen Anwohnerparkausweise galten vor der Satzung und gelten jetzt vorläufig wieder. Das muss auch der Betrag für die Zeit seit April 2022 sein.“

Die CDU-Stadtratsfraktion fordert daher die Stadt Freiburg dazu auf, die erhöhten Anwohnerparkgebühren ausnahmslos zurückzuerstatten.