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CDU-Masterplan für Freiburg Drucken E-Mail

Vision von einer schuldenfreien Stadt
h i e r : Masterplan der CDU-Stadtratsfraktion zur Entschuldung und Bestandssanierung
Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Stadtratsfraktion beantragt, das o.g. Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 15. Mai 2007 zu setzen und bittet darum, diesen Tagesordnungspunkt vor der Diskussion über den Haushaltsplanentwurf 2007/2008 aufzusetzen.

Kernpunkte des Masterplans sind:

  1. Doppelhaushalt 2007 / 2008
    Alle Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen und Steuern
    Ø zur Hälfte für die Schuldentilgung
    Ø zur Hälfte zusätzlich zur Bestandssanierung

  2. 2009 und folgende Jahre:
    Haushaltsansatz: mindestens 30 Mio. € /Jahr aus Vermögensverkauf oder Steuermehreinnahmen
    Ø •mindestens 15 Mio. € Anfangstilgungssatz, in den Folgejahren zusätzliche Tilgung in Höhe der Zinseinsparungen. Daraus ergibt sich eine vollkommene Entschuldung in 15 Jahren
    Ø •mindestens 15 Mio. € zusätzlich zur Bestandssanierung
    (Schulen, Brücken, Straßen, öff. Gebäude, usw.)

Daher beantragt die CDU-Stadtratsfraktion folgenden Beschluss des Gemeinderats:

1. Alle Steuereinnahmen und Einnahmen aus Zuweisungen (HGr. 0) sowie Grundstücksverkäufen, die über die Planansätze 2007/2008 hinausgehen, sollten jeweils zu 50 % wie folgt verwendet werden:
o Im Haushalt geplante Kreditaufnahmen werden nicht in Anspruch genommen
o Bestandssanierung über die Ansätze im DHH 2007/2008 hinaus

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Doppelhaushalt 2009/2010 Haushaltspläne und die Mittelfristige Finanzplanung entsprechend folgenden Prämissen vorzulegen:

a. Keine Kreditaufnahmen (Ausnahme Kassenkredite), lediglich die laut Verträgen zulässigen Umschuldungen sind vorzusehen.
b. Die Summe der normalen Tilgungen und Sondertilgungen ist auf mindestens 15 Mio. €  (erstes Jahr) festzusetzen.
c. Darüber hinaus sind weitere Sondertilgungen in Höhe der "ersparten" Zinsen in den Folgejahren in den Haushaltsplänen aufzunehmen.
d. Zur Umsetzung des Zieles der vollständigen Entschuldung in 15 Jahren sowie der Bestandserhaltung und  Sanierung des städt. Anlagevermögens sollen mindestens 30 Mio. € im Jahr an Vermögensveräußerungen vorgesehen werden soweit keine Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen ausschließlich hälftig zur Schuldentilgung und hälftig zur Bestandssanierung eingesetzt werden.

3. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, Verwaltungsreform und Aufgabenkritik weiter zu betreiben,  um die Ausgaben dauerhaft zu reduzieren.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im Rahmen der Finanzberichterstattung über Soll- und Istzahlen des Schuldenstandes und der Vermögensveräußerungen zu berichten.

5. Der Gemeinderat verpflichtet sich, dieses Entschuldungskonzept bis zur vollständigen Entschuldung der Stadt Freiburg aufrechtzuerhalten.


Begründung:

Mit dem Beschluss des Gemeinderats und dem Einhalten der Verpflichtung wird in 15 Jahren die Stadt Freiburg schuldenfrei sein. Zum ersten Mal wird es dann in Freiburg ein langfristiges, vom Gemeinderat beschlossenes Entschuldungskonzept geben. Bisher zahlt die Stadt etwa 15 Millionen Euro Zinsen im Jahr und tilgt etwa 10 Mio. Euro Schulden. Gleichzeitig nimmt sie jedoch 10 Mio. Euro Schulden auf. Der Schuldenberg von derzeit 336 Mio. Euro wird nicht kleiner. Dies ist keine zukunftsorientierte nachhaltige Politik und nicht im Sinne der Generationengerechtigkeit. Der Masterplan der CDU zur Entschuldung der Stadt sieht daher folgende Maßnahmen vor:
 
Ab 2009 jährlich 30 Millionen Schuldendienst
Ab dem Jahre 2009 wird städtisches Vermögen im Umfang von mindestens 30 Mio. Euro im Jahr verkauft, soweit keine Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. Dies bewegt sich in den bislang üblichen Größenordnungen. Von diesen mindestens 30 Millionen Euro, sollen die Hälfte, also mindestens 15 Millionen Euro, zur Schuldentilgung verwendet werden und mindestens 15 Millionen Euro zusätzlich zur Bestandssanierung von Schulen, Brücken, Straßen und öffentliche Gebäuden. Der bislang schon geltende Ansatz von 15 Millionen Euro für Zinszahlungen wird ebenfalls weiterhin für den Schuldendienst verwendet. Somit wird zum ersten Mal eine Balance im Vermögensbereich herrschen: Die klare Zuordnung des Verkaufserlöses von städtischem Vermögen in den Werterhalt (Bestandssanierung) des bestehenden Vermögens und den Abbau von Schulden („Negativvermögen“).
Auswirkungen hat der Masterplan aber schon in den Jahren 2007 und 2008: Wenn durch die positive wirtschaftliche Entwicklung im Land mehr Steuereinnahmen an die Stadt fallen, sollen auch diese je zur Hälfte für Schuldentilgung und Bestandssanierung verwendet werden.


Masterplan für Generationengerechtigkeit
Jahrelang haben wir von der Substanz, d.h. städtischem Vermögen gelebt und dennoch unseren Kindern einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Durch den Masterplan müssen die Haushaltsentwürfe der Verwaltung ab 2009 anders aussehen. Der Gemeinderat nimmt seine Verantwortung ernst und beauftragt die Verwaltung, künftig nur noch Haushaltsentwürfe vorzulegen, in denen die o.g. Ansätze verwirklicht wurden (im Jahr 30 Mio. Schuldendienst (Annuität), 15 Mio. für Bestandssanierung). Langfristige und verlässliche Planung ist wieder möglich. Dies ist auch die richtige Antwort auf das Ergebnis des Bürgerentscheids. Nachdem eine kurzfristige Entschuldung durch den Stadtbauverkauf nicht akzeptiert wurde, ist nun ein langfristiges aber klares und verlässliches Entschuldungskonzept gefragt.

Mit freundlichen Grüßen
  
Martina Feierling-Rombach 
Fraktionsvorsitzende 

W. Graf von Kageneck
Udo Harter
Berthold Bock
stv. Fraktionsvorsitzende

 

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