Aktuelles

zur Übersicht

Anfrage: Gehörlose Menschen – Notruf in Aufzügen und Querung Bismarckallee

h i e r :

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor wenigen Tagen haben wir mit gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern ein langes Gespräch über deren Lebenssituation in Freiburg geführt. Wir mussten wieder einmal erfahren, dass diese Personengruppe bei den Diskussionen und Bemühungen um Barrierefreiheit meist vergessen wird.

Unsere Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben uns auf zwei für sie besonders problematische Situationen hingewiesen, die wir nun mit der Bitte um Beantwortung an Sie weitergeben:

1.Gehörlose Menschen können in Aufzügen sprachbasierte Notrufanlagen nicht verwenden; in Aufzugschächten können Mobiltelefone meist mangels Netzverbindung nicht genutzt werden. Wir bitten deshalb um Mitteilung, wie gehörlose Menschen in städtischen Gebäuden in Notfallsituationen Hilfe rufen können (z.B. Aufzüge im Rathaus im Stühlinger) und ob und ggf. bis wann, soweit geeignete Technik noch nicht vorhanden ist, diese nachgerüstet wird.

2.Der Fußgängerüberweg in der Bismarckallee vor dem Freiburger Hauptbahnhof ist für gehörlose Menschen besonders gefahrenträchtig, da dort häufig Rettungsfahrzeuge fahren, deren Warnsignale von gehörlosen Menschen, die die Straße überqueren wollen, nicht gehört werden können. Wir bitten deshalb um Mitteilung, ob es geeignete technische Lösungen gibt, um gehörlosen Menschen vor heranfahrenden Rettungsfahrzeugen zu warnen und wann diese Lösungen am genannten Übergang installiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Jenkner                                                   Martin Kotterer

Vorsitzende                                                                sozialpolitischer Sprecher

Antwort der Stadtverwaltung vom 14. Mai 2019:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.04.2019, das Herr Oberbürgermeister Horn zur
Beantwortung an mich weitergeleitet hat. Ihre Fragen können wir wie folgt beantworten:

1) Gehörlose Menschen können in Aufzügen sprachbasierte Notrufanlagen
nicht verwenden; in Aufzugschächten können Mobiltelefone meist mangels
Netzverbindung nicht benutzt werden. Wir bitten deshalb um Mitteilung, wie
gehörlose Menschen in städtischen Gebäuden in Notfallsituationen Hilfe rufen
können (z. B. Aufzüge im Rathaus im Stühlinger) und ob und ggf. bis wann,
soweit geeignete Technik noch nicht vorhanden ist, diese nachgerüstet wird.

Die Notfallkette wird immer in Gang gesetzt, wenn der Notrufknopf im Aufzug länger
als 4 Sekunden gedrückt bleibt, unabhängig davon, ob eine Sprechverbindung möglich
ist oder nicht. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

2) Der Fußgängerüberweg in der Bismarckallee vor dem Freiburger Hauptbahnhof
ist für gehörlose Menschen besonders gefahrenträchtig, da dort häufig
Rettungsfahrzeuge fahren, deren Warnsignale von gehörlosen Menschen,
die die Straße überqueren wollen, nicht gehört werden können. Wir bitten deshalb
um Mitteilung, ob es geeignete technische Lösungen gibt, um gehörlose
Menschen vor heranfahrenden Rettungsfahrzeugen zu warnen und wann diese
Lösungen am genannten Übergang installiert werden.

Die beschriebene Situation an der ampelgeregelten Querung der Bismarckallee vor
dem Freiburger Hauptbahnhof ist im Grunde vergleichbar mit allen signalgeregelten
Straßenquerungen in Deutschland. Daher ist nicht ersichtlich, warum die angesprochene
Querung der Bismarckallee ein besonderes Gefahrenpotenzial birgt.
Neben der optischen Information an der Ampel gibt es bei besonders ausgestatteten
Lichtsignalanlagen zusätzlich taktile und/oder akustische Hinweise für Blinde oder
Sehbehinderte.

Weitere Einrichtungen für gehörlose Menschen gibt es unseres Wissens
bundesweit nicht – auch sind uns keinerlei technischen Einrichtungen hierfür bekannt.
Für gehörlose Menschen gilt bei einer Straßenquerung bzw. bei der Teilnahme am
Verkehrsgeschehen insgesamt eine besonders hohe Aufmerksamkeit, da sie keine
akustischen Warnungen erkennen können (z.B. das Hupen eines normalen Kfz oder
das Klingeln eines Radfahrers).
Bislang wurde dies noch nie problematisiert, da Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im
Einsatzfall immer auch mit optischen Warnlicht („Blaulicht“) unterwegs sind.

Die übrigen Faktionen erhalten eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister