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Amtsblatt Nr. 753: Flächen für Landwirtschaft

Die landwirtschaftlichen Flächen, so wird oft vorgebacht, stehen seit Jahren unter hohem Druck. Klar ist: Ihr Wegfall war in jedem Einzelfall gut und nachvollziehbar begründet. Die Entscheidungen fielen in Abwägung mit ökologischen oder baupolitischen Interessen.

Als dringend erforderlich erachten wir es jedoch, dass ein Gesamtblick nicht nur über den aktuellen Stand, sondern auch über die Entwicklungen in den letzten Jahren zusammengetragen wird. Mit diesem Wissen ist es möglich, künftige Entscheidungen nicht nur punktuell, sondern im Zeitverlauf betrachten und bewerten zu können.

Wir hatten daher beantragt, dieses Thema auf die Agenda des Gemeinderats zu setzen. Die Verwaltung hat nun relativ umfassend erste Zahlen vorgebracht:

Seit dem Jahr 2000 haben 10% der rund 250 Bebauungspläne landwirtschaftliche Flächen (zum Teil verwilderte Gartenflächen) in Anspruch genommen. In Summe zeigen die Daten noch einmal deutlich, dass der Auslöser für den Wegfall landwirtschaftlicher Nutzung vorrangig der Wohnungsbau ist. Die größte Inanspruchnahme laufender Verfahren besteht – wenig überraschend – im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Dietenbach.

Interessant ist auch, dass sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt im Zeitraum des aktuell gültigen Flächennutzungsplans erfreulicherweise nicht verkleinert, sondern vergrößert hat (von 3849,6 ha auf 3854,1 ha) – vorrangig durch Maßnahmen in St. Georgen und Hornbühl-Ost.

Wie viele haupt- und nebenberufliche Landwirte von Wegfall oder Verschiebungen betroffen waren konnte leider nicht beantwortet werden, da diese Kategorie von der Verwaltung nicht erfasst wird. Zwar besteht für die Pächter kein rechtlicher Anspruch auf Ersatzflächen, die Verwaltung versucht jedoch, stark betroffene Landwirte bei frei werdenden Flächen angemessen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich versucht die Stadt, der gesetzlichen Vorgabe zu Schonung landwirtschaftlicher Flächen gerecht zu werden. Als Beispiel lassen sich die Auswirkungen für das neue Fußballstadion am Wolfswinkel nennen: Hier wurden für rund 70 ha Ausgleichsfläche nur ca. 1 ha Ackerfläche in Anspruch genommen.

Die vorliegenden Antworten zeigen, dass die Stadt bereits viel tut für den Erhalt dieser Gebiete. Nun wird es unsere große Aufgabe sein, im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplans 2040 den weiteren Umgang mit den landwirtschaftlichen Flächen – in Abwägung mit einer Vielzahl weiterer Interessen – zu diskutieren und festzulegen. Für uns steht fest: Wir bleiben an dem Thema dran!