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Einziger CDU-Antrag zum Doppelhaushalt

Doppelhaushalt 2017/2018

h i e r :

Änderungsantrag zur 2. Lesung des Doppelhaushalts im Hauptausschuss am 27.03.2017

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die CDU-Fraktion beantragt folgenden grundsätzlichen Gemeinderatsbeschluss:

 

Alle Mehreinnahmen aus Steuern und Zuweisungen sollen

 

  • zur Hälfte in die Schuldentilgung
  • und zur Hälfte zusätzlich in die Bauunterhaltungspauschale, vorrangig in städtische Gebäude (THH-25, Nr. 13)

 

fließen.

 

Begründung:

Der Antrag ist angelehnt an den im Jahr 2007 beschlossenen Masterplan. Durch diese

Selbstbindung hat die Stadt seitdem 200 Mio. Euro entschuldet und 200 Mio. Euro allein in die städtischen Schulen investiert (Bauunterhalt nicht eingerechnet), was zuvor unmöglich schien.

Zehn Jahre später schauen wir auf eine insgesamt sehr positive Entwicklung, aber eine fiskalisch schwieriger werdende Situation. Es besteht erneut für das städtische Vermögen erheblicher Sanierungsbedarf, und die Schulden steigen nach 10 Jahren Konsolidierung wieder an. Der Blick auf die zukünftigen Haushalte zeigt ähnliche Probleme.

 

Die beiden Ziele Entschuldung und zusätzliche Bestandssanierung laufen auf den ersten Blick konträr, betrachtet man den riesigen Stau an Sanierungen, der noch vor uns liegt und die damit verbundenen Kosten. Beide Richtungen müssen jedoch zugunsten nachfolgender Generationen eingeschlagen werden.

 

Der o.g. Beschluss ist daher ein wichtiger Beitrag für die Zukunft Freiburgs und die Generationengerechtigkeit in unserer Stadt.  Den Weg der Entschuldung bei gleichzeitiger Sanierung weiterzugehen, ist, das macht die Entwicklung der letzten 10 Jahre deutlich, der richtige.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wendelin Graf von Kageneck                       Berthold Bock                             Dr. Klaus Schüle

Vorsitzender                                                  stv. Vorsitzender                        stv. Vorsitzender