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Anfrage: Aktualisierung der Wohnungsbedarfsanalyse und Wohnungsnachfrageprognose

Aktualisierung der Wohnungsbedarfsanalyse und Wohnungsnachfrageprognose

h i e r : Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Wohnungspolitik bleibt das politische Kernthema.

Fünf Flächen – die so genannten ProWo-Flächen – hat der Gemeinderat auf der Grundlage des Perspektivplans  vorgezogen. Wie so häufig erhebt sich Widerstand, oftmals auch mit dem Argument, die Ausweisung dieser Flächen als Bauland sei zumindest teilweise nicht notwendig.

Verantwortliche Stadtpolitik benötigt daher Klarheit über den aktuellen und zukünftigen Wohnflächenbedarf. Nur so kann über die weitere Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Belange sachgerecht entschieden und ausreichend bezahlbarer Wohnraum sichergestellt werden. Eine aktualisierte Wohnflächenbedarfsanalyse ist auch für die – in 2018 beginnenden – vorbereitenden Maßnahmen des Flächennutzungsplans 2040 Voraussetzung.

Zudem hat der aktualisierte Wohnflächenbedarf für die anstehende Debatte um die Wohnungssituation in Freiburg einen wichtigen Stellenwert.

Die wesentliche Frage lautet daher: Wie hat sich der Bedarf an Wohnflächen in den letzten Jahren durch abgeschlossene bauliche Entwicklungsmaßnahmen und die Bevölkerungsentwicklung verändert, und welche WE-Potentiale stehen dem durch begonnene und geplante Entwicklungsmaßnahmen gegenüber?

Der Gemeinderat benötigt als Grundlage für die weiteren Entscheidungen dringend eine Aktualisierung der von empirica erstellten Wohnungsbedarfsanalyse und Wohnungsnachfrageprognose aus dem Jahr 2014, bzw. eine durch die Verwaltung berechnete Prognose, die auch die Bau- und Bevölkerungsentwicklung der vergangenen vier Jahre berücksichtigt. Und auch diese Analyse muss regelmäßig aktualisiert werden, um zu beobachten, inwiefern Maßnahmen greifen und sich die Parameter über die Zeit verändern.

Die CDU-Fraktion beantragt daher eine Aktualisierung der Wohnungsbedarfsanalyse und Wohnungsnachfrageprognose. Diese ist, gemeinsam mit einer Verwaltungsvorlage, dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.

 Diese Drucksache soll folgende Punkte beinhalten:

  •  Darstellung der realisierten WE seit der letzten Nachfrageprognose (Drucksache G-15/024)
  •  Ermittlung der Wohnflächenbedarfsermittlung bis 2030 anhand der aktualisierten Prognosen unter der Berücksichtigung der in den letzten Jahren geschaffenen Wohnflächen

Mit freundlichen Grüßen

Wendelin Graf von Kageneck

Vorsitzender