Anfrage: B3-Umfahrung Zähringen II
B 3-Umfahrung Zähringen II
h i e r :
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für Ihre Antwort von 31.01.2017 auf unsere Anfrage zur B 3-Umfahrung Zähringen vom 16.12.2016 danken wir.
Sie teilen uns mit, dass die Verwaltung „zwischenzeitlich beim Regierungspräsidium Freiburg einen erneute Antrag auf Aufnahme der B 3-Umfahrung Zähringen in das GVFG-Förderprogramm gestellt“ habe. Dieser Antrag wurde von der Landesbehörde erneut abgelehnt.
Uns liegt die Antwort auf eine Anfrage des MdL Rapp vom 06.07.2015 an die Landesregierung vor, mit der erfragt wurde, welche Maßnahmen von Gemeinden im Regierungsbezirk Südbaden für das LGVFG-Förderprogramm 2015 bis 2019 angemeldet wurden. Ein Antrag der Stadt Freiburg für die B 3-Umfahrung Zähringen ist in der Antwort auf diese Anfrage nicht aufgeführt.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft und wann wurden Zuschüsse für die B 3-Umfahrung Zähringen beantragt?
- Handelt es sich bei diesen Anträgen um Zuschüsse aus dem Bundes- oder dem Landes-GVFG?
- Wie lautete jeweils die Begründung für die Ablehnung der beantragten Zuschüsse?
- Weshalb wurde 2015 kein Zuschussantrag auf Mittel aus dem GVFG-Förderprogramm des Landes gestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Wendelin Graf von Kageneck Martin Kotterer
Vorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
Antwort der Stadtverwaltung vom 22. März 2017:
B 3-Umfahrung Zähringen h i e r :
Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Graf von Kageneck, sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,
Herr Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon hat mich gebeten, Ihre Anfrage vom 24.02.2017 zu beantworten.
In Ergänzung zu meinem Schreiben vom 31.01.2017 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu Ihrer Frage Nr. 1 – Wie oft und wann wurden Zuschüsse für die B 3-Umfahrung Zähringen beantragt?
Bereits seit vielen Jahren steht das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hinsichtlich der GVFG-Förderung in Kontakt mit dem Regierungspräsidium Freiburg. Das GuT hat am 25.07.2012, 20.03.2014 und 02.09.2015 die Aufnahme des Projekts in das GVFG-Förderprogramm beantragt.
Zu Ihrer Frage Nr. 2 – Handelt es sich bei diesen Anträgen um Zuschüsse aus dem Bundes- oder dem Landes-GVFG?
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Straßenausbauprojekt, das grundsätzlich nach dem Landes-GVFG förderfähig ist. Die entsprechenden Anträge sind über das zuständige Regierungspräsidium zu stellen.
Zu Ihren Fragen Nr. 3 und 4 – Wie lautete jeweils die Begründung für die Ablehnung der beantragten Zuschüsse? Weshalb wurde 2015 kein Zuschussantraa auf Mittel aus dem GVFG-Förderprogramm des Landes gestellt?
Der Antrag in 2012 wurde abgelehnt, da das Förderprogramm zu diesem Zeitpunkt massiv überzeichnet war, das heißt, dass deutlich mehr Maßnahmen ins Programm eingestellt waren, als zeitnah von Seiten des Landes mitfinanziert werden konnten.
Die Anträge in 2014 und 2015 wurden offiziell abgelehnt, da ein Baubeginn in den Jahren 2015 bzw. 2016 bis 2019 nicht realisierbar erschien und die Laufzeit des aktuellen Landes-GVFG derzeit noch bis Ende 2018 befristet ist.
Die Anträge wurden damit nur aus zeitlichen Gründen abgelehnt und nicht, weil die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes nach Landes-GVFG in Frage gestellt worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Nachricht hiervon – per Mail – :
- an die Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung
- den Geschäftsstellen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung
gez.
Prof. Dr. Martin Haag Bürgermeister