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PM: Soziale Erhaltungssatzung hat keine Grundlage

Die CDU-Stadtratsfraktion schließt sich dem interfraktionellen Antrag zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung bezüglich mehrerer Wohnhäuser der Familienheim in der Wiehre[1] nicht an.

Wendelin Graf von Kageneck (Vorsitzender): „Die Genossenschaften sind eine tragende Säule der Herstellung und des Erhalts preisgünstigen Wohnungsbaus in unserer Stadt. Sie sind nicht Triebfeder von Verdrängung und Gentrifizierung.“

Durch die Abriss- und Neubaupläne der Baugenossenschaft Familienheim in der Quäkerstraße entsteht nicht die Gefahr, dass ein sozialer Verdrängungsprozess eingeleitet würde. Die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung werden nicht erfüllt.

Insgesamt schafft die Genossenschaft hier 20% zusätzliche, neue Wohnungen. Mindestens 30% der Mietwohnungen insgesamt werden im geförderten Wohnungsbau errichtet. Die Genossenschaft vermietet ihren Wohnraum langfristig an ihre Mitglieder und zu Mieten, die auch im Neubau deutlich unter dem üblichen städtischen Mietniveau liegen. Darüber hinaus hat sich die Genossenschaft ausdrücklich bereiterklärt, in einzelnen Härtefällen individuelle Lösungen anzustreben. „Diese Bereitschaft der Genossenschaft begrüßen wir sehr“, so der Vorsitzende.

Letztlich ist und bleibt das Vorhaben eine Entscheidung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder, und nicht des Gemeinderats.

[1] gültig für den Bereich Prinz-Eugen-Straße 19-23; Gerwigplatz 5,7; Quäkerstraße 10,12 und 1-9; Adalbert-Stifter-Str. 20-42; Roseneggerstraße 1-17 und 2-6; Dreikönigstraße 58; Türkenlouisstraße 49-61