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Anfrage: Bebauungsplan „Finanzschule Habsburgerstraße“, Plan Nr. 1 – 77 (Neuburg) (interfraktionell)

Bebauungsplan „Finanzschule Habsburgerstraße“, Plan Nr. 1 – 77 (Neuburg) / Brief Forum Neuburg vom 23.02.2018

Anfrage nach § 24 Absatz 4 GemO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon, sehr geehrter Herr Bürgermeister Prof. Dr. Haag,

im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss o.g. B-Plans am 7.2.2018 im Bauausschuss bitten wir im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. bis zur Offenlage um Prüfung folgender Fragestellungen:

  1. Vergrößerung bzw. Verdoppelung des Abstandes zur Rheinstraße, um möglichst viel Baumbestand und auch mehr Grünfläche zu erhalten. Besonders die aktuelle Diskussion um Baumfällungen im Rahmen von Baumaßnamen erfordert größte Sorgfalt bei Neuplanungen im Bestand. Die Anwohner sehen mit dieser Maßnahme auch die Vermeidung eines „Straßenschluchten-Effektes“.
  1. Die Planung von Walm –bzw. Satteldächern. Im Quartier und im naheliegenden Umfeld überwiegen diese Dachformen bei weitem.
  1. Kämen die beiden ersten Punkte in Betracht, wäre auch eine fünf-geschossige Bebauung mit ausgebautem Walm –bzw. Satteldach an der Rheinstraße denkbar.

Zu diesen Fragen liegt Ihnen bereits das im Betreff erwähnte Schreiben des Forums Neuburg vor. Die unterzeichnenden Fraktionen bekräftigen mit diesem Schreiben die ernsthafte Prüfung dieser Punkte.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet

Wendelin Graf von Kageneck – CDU-Fraktion

Renate Buchen – SPD-Fraktion

Michael Moss, Atai Keller – Fraktion UL

Sergio Schmidt, Monika Stein – JPG-Fraktion

Dr. Wolf-Dieter Winkler, Karl-Heinz Krawcyk – FL-FF-Fraktion

Manfred Stather – FW-Fraktion

Antwort der Stadtverwaltung vom 17. Mai 2018:

Sehr geehrte Frau Stadträtin,

sehr geehrter Herr Stadtrat,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2018, in dem Sie sich mit dem Plangebiet „Finanzschule Habsburgerstraße“ auseinandersetzen. Die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen.

Um Nachverdichtungstendenzen auf dem Grundstück der Finanzschule (Habsbur-gerstraße 130) und den angrenzenden Bereichen Neuburgs adäquat steuern zu können, hat der Bau- und Umlegungsausschusses am 07.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Finanzschule Habsburgerstraße“, Plan-Nr. 1-77, beschlos-sen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist sowohl die Steuerung von stadtbildverträgli-chen Maßnahmen der Innenentwicklung als auch der Erhalt des Stadtbildes unter Beibehalt der für den Stadtteil Neuburg typischen städtebaulichen Charakteristika. Dabei soll gleichzeitig dem Wunsch einer Erweiterung der Finanzschule auf dem landeseigenen Grundstück, Flst.-Nr. 1690, mit insgesamt zwei Unterkunftsgebäuden Rechnung getragen werden.

Wichtige städtebauliche Ziele für diesen Bereich sind der Erhalt der bestehenden Grünstrukturen, u. a. der Grünfläche an der Habsburger Straße mit ihrem hochwertigen Baumbestand, eine der zentralen Lage im Stadtteil angemessene bauliche Nachverdichtung sowie eine unterirdische Parkierung in der Endausbaustufe der Finanzschule.

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen verschiedene Anregungen seitens der Anwohnerschaft vor allem der angrenzenden Rheinstraße sowie des Forum Neuburgs ein.

Der Perspektivplan Freiburg, der als Leitbild für die zukünftige städtebauliche und freiräumliche Struktur Freiburgs dient, empfiehlt für die Stadtbereiche im Umfeld der Finanzschule eine moderate Nachverdichtung im Bestand. Dies ist unter anderem begründet durch die bereits bestehende gute öffentliche Freiraumversorgung (z.B. Stadtgarten). Aus städtebaulicher Sicht befürworten wir daher nach wie vor eine dichte und der zentralen innerstädtischen Lage entsprechende bauliche Ausnutzung des Areals verbunden mit einem Erhalt der Grünfläche und des Baumbestandes an der Habsburger Straße.

Die von Ihnen angesprochenen Anregungen wurden von Bürgerinnen und Bürgern als Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Finanzschule – Habsburgerstraße“, Plan-Nr. 1-77 bereits vorgetragen und in dem weiteren Bebauungsplanprozess aufgenommen.

Zu den Vorschlägen nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Vergrößerung bzw. Verdoppelung des Abstands zur Rheinstraße, um möglichst viel Baumbestand und Grünfläche zu erhalten und einem „Straßenschluchten-Effekt“ entgegenzuwirken

Für das Plangebiet gilt der Baufluchtenplan „Wiederaufbaugebiet Nordstadt“, Plan-Nr. 1-006, aus dem Jahr 1955 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Dieser Baufluchtenplan setzt für weite Teile des Stadtteils Herdern–Neuburg grüne Vorzonen zum öffentlichen Raum fest, so auch eine ca. 5 m breite grüne Vorzone zur Rheinstraße und eine 6 m breite grüne Vorzone zur Habsburgerstraße. Diese Vorzonen wurden in den letzten 60 Jahren bei den meisten Planungen respektiert und bil-den nach wie vor ein prägendes Charakteristikum des innenstadtnahen und in weiten Teilen durch eine urbane Bebauung gekennzeichneten Stadtteils. Sie sichern ange-messene Abstände zwischen den Gebäuden sowie ein grüne Gestaltung der Gebäudevorzonen zum öffentlichen Raum. Dabei ist festzustellen, dass die bestehende Grünfläche zur Habsburgerstraße mit ihrem hochwertigen Baumbestand bisher nicht geschützt ist. Hier könnte nach derzeitigem Planungsrecht jederzeit gebaut werden.

Wesentliches Anliegen des Bebauungsplanes „Finanzschule Habsburgerstraße“, Plan- Nr. 1-77, ist daher die langfristige planungsrechtliche Sicherung der Grünfläche sowie der Bestandsbäume mit dem Ziel, diese Fläche langfristig aufzuwerten und zum Stadtteil zu öffnen. Um dieses Ziel zu realisieren und gleichzeitig eine ange-messene Bebauung zuzulassen, soll auf dem westlichen Grundstücksteil eine für den Stadtteil typische, urbane fünfgeschossige Bebauung ermöglicht werden.

Bereits in den städtebaulichen Vorgaben zu der 2017 durch Vermögen und Bau, Amt Freiburg, durchgeführten Projektskizze waren seitens der Bauverwaltung u. a. die Freihaltung der Grünfläche an der Habsburgerstraße und der grünen Vorzonen gefordert und in der Auslobung entsprechend berücksichtigt: entlang der Rheinstraße mit einer 6 m breiten, an der Albertstraße mit einer 1,5 m breiten – hier sieht der Bau-fluchtenplan keine grüne Vorzonen vor – und entlang der Habsburgerstraße mit einer ca. 36 m breiten Vorzone, die der bestehenden Grünfläche entspricht.

Größere zum öffentlichen Raum hin von Bebauung frei zu haltende Abstände als die festgesetzten 5 – 6 m sind im Stadtteil Neuburg atypisch. Von Straßenschluchten kann bei einer drei- bis fünfgeschossigen Bebauung nicht die Rede sein. Aufgrund der bestehenden, dichten Bebauung dieser zentralen Lage wird eine Vergrößerung der grünen Vorzonen von 5 – 6 m Breite auf 10 oder 12 m Breite aus städtebaulicher Sicht nicht für sinnvoll erachtet.

  1. Walm- bzw. Satteldächer statt begrüntes Flachdach und
  2. fünfgeschossige Bebauung mit Walm- bzw. Satteldach denkbar?

Im Stadtteil Neuburg sind im Plangebiet und dessen Umfeld bei Wohngebäuden überwiegend geneigte Dächer vorhanden. Öffentliche Gebäude bzw. Gebäude mit Gemeinbedarfsnutzungen hingegen wie z. B. die Universitätsgebäude, das St. Josefskrankenhaus, das Carolushaus oder die Merianschule weisen jedoch mehrheitlich Flachdächer auf.

Im Umfeld der Finanzschule grenzen mit den Anbauten der Merianschule bereits im Bestand mehrere Flachdachgebäude direkt an das Areal der Finanzschule an. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher keine Bedenken gegen eine Bebauung mit einem begrünten Flachdach, zumal es sich bei dem geplanten Gebäude durchaus um ein öffentliches Gebäude, nämlich ein Unterkunftsgebäude für eine Schule handelt.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine Umplanung des prämierten Gebäudeentwurfs in ein Gebäude mit geneigtem Dach – ob Sattel- oder Walmdach spielt dabei keine Rolle – nicht sinnvoll, da hierdurch der gestalterische Charakter des Gebäudes vollständig geändert würde. Ein extensives Flachdach bietet zudem einen ökologischen Mehrwert im dicht bebauten Stadtteil Neuburg. Aus städtebaulicher Sicht wird daher vorgeschlagen an der geplanten fünfgeschossigen Bebauung mit begrüntem Flachdach festzuhalten.

Mit dem oben genannten Bebauungsplan wurden die Weichen gestellt, um das Ergebnis der Projektskizze umzusetzen und planungsrechtlich zu sichern.

Dies beinhaltet wichtige freiraumplanerische Aspekte wie den Erhalt der Grünfläche und des Baumbestandes an der Habsburgerstraße sowie der grünen Vorzonen zum öffentlichen Raum. Wir bitten Sie daher, uns in diesem planerischen Anliegen aktiv zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Haag

Bürgermeister