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Anfrage: Parksituation Ekkebertstraße

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Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unser Ziel, möglichst viele Pendler innerhalb und außerhalb Freiburgs zum Umstieg auf Bus und Bahn zu bewegen, ist richtig. Mit dem Anstieg der „Umsteiger“ steigt in der Folge nachvollziehbar auch die Zahl der benötigten Abstellflächen.

Hier bestehen in Teilen unserer Stadt erhebliche Engpässe – manche von ihnen schon lange, andere tun sich neu auf.

Dort, wo wir nicht über ausreichend Parkflächen rund um Endhaltestellen verfügen, sollten die Bewohner der angrenzenden Straßen – besonders wenn es sich um reine Wohnstraßen handelt – unsere besondere Rücksicht genießen.

Daher bitten wir in Bezug auf die Problematik in der Ekkebertstraße um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie kam es dazu, dass nur ein Teil der Ekkebertstraße zur „Spielstraße“ umgewidmet wurde?
  2. Wurde auch in den Straßen im Umfeld der Ekkebertstraße geprüft bzw. bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wunsch nach einer „Spielstraße“ angefragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Trifft es zu, dass in der Ekkebertstraße keine Markierungen an den Grundstückseinfahrten angebracht wurden, in den umliegenden Straßen aber angebracht bzw. erneuert wurden? Wenn ja, aus welchem Grund?
  4. Wie wird die Verwaltung das seit Jahren bestehende erhebliche Parkproblem im Umfeld der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 1 lösen?

Für die Beantwortung danken wir Ihnen bereits vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Jenkner                                                      Martin Kotterer

Fraktionsvorsitzende                                                   Verkehrspolitischer Sprecher

Antwort der Stadtverwaltung vom 17. Juni 2019:

Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat,

ich komme zurück auf die Anfragen vom 14.05.2019 sowie die Zwischennachricht
des Büros des Oberbürgermeisters vom 17.05.2019 und möchte beide Anfragen gerne
gemeinsam mit diesem Schreiben beantworten und Ihnen die zurückliegenden
Vorgänge in der Ekkebertstraße erläutern.
1. Wie kam es dazu, dass nur ein Teil der Ekkebertstraße zur „Spielstraße“ umgewidmet
wurde? (Anfrage CDU-Fraktion)
und
2. Wurde auch in den Straßen im Umfeld der Ekkebertstraße geprüft bzw. bei den
Bewohnerinnen und Bewohnern der Wunsch nach einer „Spielstraße“ angefragt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Anfrage CDU-Fraktion)
Für den östlichen Abschnitt der Ekkebertstraße zwischen Kelten- und Ebneter Straße
wurde von den dortigen Anwohner_innen die Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereichs beim Garten- und Tiefbauamt (GuT) beantragt und nach dem üblichen und
mit dem Verkehrsausschuss abgestimmten Verfahren (Prüfung der Voraussetzungen,
Planung, Votumsabfrage, Umsetzung) inzwischen eingerichtet.
Mehrere Anwohner_innen aus dem westlichen Abschnitt der Ekkebertstraße zwischen
Lindenmatten- und Keltenstraße haben dies im September 2018 zum Anlass
genommen, mit einem gemeinsamen Schreiben an das GuT mit Unterschriftensammlung
die Aufbringung von Parkmarkierungen, alternativ die Prüfung einer Ausweisung der Straße als Anliegerstraße oder ebenfalls eine Ausweisung als verkehrsberuhigter
Bereich vorzuschlagen.
Das GuT hat in seiner Antwort das Verfahren und die Konsequenzen (u. a. Wegfall
von Parkplätzen) bei der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs erläutert,
eine Anliegerbeschränkung als für diese Straße nicht geeignet bewertet und auf die
Möglichkeit hingewiesen, die Aufbringung von Markierungen an den Grundstückszufahrten
beim Fachamt zu beantragen. Einen Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereichs nach dem seit Jahren praktizierten und mit dem Verkehrsausschuss
abgestimmten Verfahren (s. o.) haben die Bewohner_innen der westlichen
Ekkebertstraße daraufhin nicht eingereicht.
3. Trifft es zu, dass in der Ekkebertstraße keine Markierungen an den Grundstückseinfahrten
angebracht wurden, in den umliegenden Straßen aber angebracht
bzw. erneuert wurden? Wenn ja, aus welchem Grund?
(Anfrage CDU-Fraktion)
bzw.
Unsere Fraktion bittet daher um eine Stellungnahme, die erklärt, warum die Einund
Ausfahrten im westlichen Teil der Ekkebertstraße nicht ebenfalls mit einer
Parkmarkierung gekennzeichnet werden können. (Anfrage Freie Wähler)
Beantragt haben fast alle Anlieger_innen der westlichen Ekkebertstraße die Aufbringung
von Parkmarkierungen an den Grundstückszufahrten. Vor der Entscheidung
über derartige Markierungen sehen Mitarbeiter_innen des GuT sich stets zunächst
die Situation vor Ort an und prüfen u. a., ob die Einfahrt als solche klar erkennbar
oder seitens der Eigentümer_innen in angemessener Weise kenntlich gemacht ist (z.
B. Hinweisschild „bitte Einfahrt freihalten“). Bei einem solchen Ortstermin wurde festgestellt,
dass von einigen Anwohner_innen eigenhändig Markierungen im öffentlichen
Straßenraum aufgebracht wurden. Aus vielerlei Gründen dürfen Straßenmarkierungen,
ähnlich wie Verkehrszeichen, grundsätzlich nur auf der Grundlage einer
verkehrsbehördlichen Anordnung durch eine Fachfirma auf die Straße aufgebracht
werden. Die Anwohner_innen wurden deshalb aufgefordert, die Markierungen wieder
zu entfernen.
Aus meiner Sicht hat dies zu der Verärgerung geführt, aufgrund derer sich einige
Anwohner_innen an Sie gewandt haben.
Auf Basis der vorliegenden Anträge auf Straßenmarkierungen an den Grundstückseinfahrten
im östlichen Abschnitt der Ekkebertstraße prüft nun das GuT in Abstimmung
mit der Anwohnerschaft einzelfallbezogen, an welchen Zufahrten Parkmarkierungen
notwendig bzw. sinnvoll sind. Eine solche Einzelfallprüfung ist sinnvoll, da die
örtlichen Situationen an den verschiedenen Grundstückszufahrten in der westlichen
Ekkebertstraße sehr unterschiedlich sind – teilweise sehr eng, in einigen Fällen aber
auch vergleichsweise großzügig (z. B. bei nebeneinanderliegenden Zufahrten oder
wenn gegenüber wegen einer dortigen Zufahrt nicht geparkt werden darf).
Mit der Parallelstraße (Dannemannstraße) ist die Situation in der westlichen Ekkebertstraße
dabei nicht vergleichbar. Die Dannemannstraße ist (wie die östliche Ekkebertstraße) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da in einem solchen Bereich
nur auf baulich angelegten oder durch Markierungen gekennzeichneten Parkplätzen
geparkt werden darf, ist eine Markierung der Parkplätze verkehrsrechtlich
zwingend, wenn das Parken auf diesen Flächen ermöglicht werden soll. In einer
Straße wie der westlichen Ekkebertstraße bedarf es dieser Markierung zur Legitimierung
des Parkens dagegen nicht.
4. Wie wird die Verwaltung das seit Jahren bestehende erhebliche Parkproblem im
Umfeld der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 1 lösen? (Anfrage CDU-Fraktion)
Im Zusammenhang der Nutzung der Straße zum Parken im Bereich der Endhaltestelle
ist die Ekkebertstraße kein Sonderfall – diese Praxis gibt es im Umfeld sehr
vieler Stadtbahnhaltestellen. Im Freiburger Osten ist dies auch dem Umstand geschuldet,
dass es hier keinen Park-and-Ride-Parkplatz gibt. Wann der am „Kappler
Knoten“ vorgesehene Park-and-Ride-Platz realisiert werden kann, hängt von der
Festlegung der Prioritäten bei der anstehenden Fortschreibung des Stadtbahnnetzausbauprogramms
ab und wird dann thematisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister