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Interfraktionelle Anfrage: Jugendbeteiligung – Nutzung des Sportplatzes an den Weiherhofschulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,


die Stadt Freiburg hat die gesetzlich vorgeschriebene Jugendbeteiligung unter Leitung des Jugendbüros unter anderem mit der Einrichtung des 8er-Rates umgesetzt, eine zielgerichtete und erfolgreiche Einrichtung. Jugendbeteiligung kann uns gelingen, wenn sie vor allem ernst genommen wird und wenn Ergebnisse aus einem Beteiligungsverfahren schnell und ohne bürokratische Hürden beschieden werden. Auch nach dem Ende einer auf ein Schuljahr begrenzten 8er-Rat-Periode werden auf den Weg gebrachte Themen vom Jugendbüro und von Partnern der Aktion stellvertretend für die Jugendlichen weiter verfolgt.
Eine Gruppe des letzten 8er-Rats hat sich 2018 dafür eingesetzt, den Sportplatz an den Weiherhofschulen auch gegebenenfalls abends nutzen zu können, eine Beleuchtung zu installieren und die Sitzmöglichkeiten am Rand des Platzes zu verbessern. Auch die Akteure des Stadtteils wie Jugendforum und Bürgerverein Herdern unterstützen dieses Vorhaben. In Herdern sind Freiflächen für Jugendliche Mangelware.
Sehr schnell hat sich herausgestellt, dass der Platz ein reiner Schulsportplatz ist, der nach 18 Uhr geschlossen und der öffentlichen Nutzung entzogen wird.
Nach der Abschlusskonferenz des 8er-Rats von 2018 waren sich alle einig, dass das Amt für Schule und Bildung die baurechtliche Nutzungsänderung des Platzes und seine Öffnung für die Allgemeinheit in die Wege leitet. Das gemeinsame Ziel war, seine Nutzung am Abend mit eventueller Beleuchtung möglich zu machen.
Frau Holub-Gögelein und Frau Zapp vom ASB haben sich nach Auskunft des Jugendbüros in dieser Angelegenheit viel Mühe gegeben und sich insgesamt drei Mal mit den Jugendlichen bzw. mit Vertretern des Jugendbüros und einem Vertreter des AKI getroffen. Dieses Engagement begrüßen wir und bedanken uns dafür. Auch für die Jugendlichen war dies eine sehr gute Erfahrung.
Frau Holub-Gögelein teilte nun nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement mit, dass eine baurechtliche Nutzungsänderung (Öffnung des Platzes für die Allgemeinheit) und eine Beratung auf Ausweitung der Beleuchtung nicht die schulische Nutzung betreffen und somit vom Amt für Schule und Bildung kein Antrag gestellt werden kann. Diese Anträge seien vom 8er-Rat zu stellen. Hier beginnt unser Unverständnis. Wenn Jugendbeteiligung ernst genommen wird und gelingen soll, kann es nicht acht Monate dauern, bis die Rückmeldung über fehlende Zuständigkeit kommt.
Die Bemühungen von Frau Holub-Gögelein und Frau Zapp wurden durch Formalia ad absurdum geführt. Die Jugendlichen müssen und können akzeptieren, dass ihr Wunsch und ihr Antrag nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden, wenn sie wissen, dass ein ernsthaftes Bemühen vorlag
und eine sachliche Prüfung stattgefunden hat.
Wir erlauben uns auch einen Hinweis auf den Freiburger Jugendsurvey 2019, der am 14.11.2019 im Kinder- und Jugendhilfeausschuss / Ausschuss für Schulen und Weiterbildung vorgestellt wurde. In der Drucksache G-19/247 wird ausdrücklich seitens der Verwaltung im Fazit vermerkt:
„Perspektivisch muss es gelingen, junge Menschen mehr noch als bisher zu beteiligen. Hierfür muss der Austausch mit der Stadtverwaltung verbessert werden.“
Das muss aber auch heißen, dass die Verwaltung als Einheit auftritt und die Jugendlichen als Partneraltersgerecht behandelt werden.
Ein so schwieriges und lang andauerndes Verwaltungshandeln bei einer einfachen Sachlage führt zu Politikverdrossenheit und erreicht das Gegenteil von dem, was wir mit der Jugendbeteiligung grundsätzlich und mit dem 8er-Rat im Besonderen erreichen wollen.
Wir bitten Sie daher um
a. die Festlegung eines verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Ansprechpartners,
b. die unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendbüro und mit Vertretern des Jugendforum Herdern und dem Bürgerverein Herdern und Absprache /Erklärung zu weiterem Vorgehen,
c. schnelle Prüfung, Entscheidung und Rückkopplung an die Beteiligten.
Wir bitten Sie ferner, in der kommenden Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 9. März 2020 über den Sachstand und die Ergebnisse zu den Punkten a. bis c. zu berichten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf baldige Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Bock, gez. Carolin Jenkner, CDU-Fraktion

Renate Buchen, Fraktion SPD/Kulturliste

gez. Sergio Schmidt, JUPI-Fraktion

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb Sitzungen
h i e r: Jugendbeteiligung – Nutzung des Sportplatzes an den Weiherhofschulen

Sehr geehrte Frau Stadträtin Buchen,
sehr geehrte Frau Stadträtin Jenkner,
sehr geehrter Herr Stadtrat Schmidt,
sehr geehrter Herr Stadtrat Bock,

vielen Dank für Ihre Ausführungen zur Jugendbeteiligung in der Stadt Freiburg. In
Ihrem Schreiben sprechen Sie insbesondere das Thema Nutzung des Sportplatzes
an den Weiherhofschulen an. Der Stadt Freiburg ist eine Jugendbeteiligung der Freiburger
Kinder und Jugendlichen im Sinne der Förderung des Demokratieverständnisses
sehr wichtig.
Der 8er-Rat gibt Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Anliegen an den richtigen Stellen
zu Gehör zu bringen und unterstützt die Jugendlichen dabei. Bezüglich folgender
verschiedenen Anliegen hat sich der 8er-Rat an das Amt für Schule und Bildung
(ASB) gewandt:
a) Die Sicherheit der Bürger_innen an der Jahnhalle:
Unbeleuchtete oder schlecht beleuchtete Wege.
b) Die bauliche Erweiterung der Beleuchtung am Sportplatz der Weiherhofschulen
und Öffnung des Platzes bis 22 Uhr.
c) Sitzgelegenheiten innerhalb des Sportplatzgeländes der Weiherhofschulen.
Das Amt für Schule und Bildung hat in Kooperation mit dem Gebäudemanagement
diese drei Themen geprüft.


Bei einem Vororttermin an den Weiherhofschulen mit Vertretern des 8er-Rates und des Jugendbüros wurde vom Amt für Schule und Bildung die sofortige Bereitschaft ausgesprochen, Sitzgelegenheiten am Sportplatz der Weiherhofschulen zu installie-ren. Dazu wartet das Amt für Schule und Bildung noch auf die abschließende Ent-scheidung sowie Rückmeldung des 8er Rates.
Das Amt für Schule und Bildung hat zum Thema Öffnung des Sportplatzes und Er-weiterung der Beleuchtung verschiedene Gespräche geführt und die Sachlage inten-siv geprüft, dies unter Hinzuziehung des Gebäudemanagements, welches im Ver-mieter-Mieter-Modell der Stadt Freiburg i.Br. als Eigentümerin der Schulen zu sehen ist. Auch eine Beratung durch das Baurechtsamt fand statt. Diese ergab, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung von den Jugendlichen gestellt werden kann/ muss.
Sachstand:

  1. Schulische Nutzung
    Der Sportplatz ist vorrangig der schulischen Nutzung vorbehalten.
    Die außerschulische Nutzung am Nachmittag ist nach 17:00 Uhr bis 20.00 Uhr grundsätzlich möglich.
    Direkt neben dem Sportplatzgelände befindet sich Wohnbebauung.
    Das Amt für Schule und Bildung und die Weiherhofschulen erhalten seitens Nachbarn immer wieder Beschwerden über Ruhestörungen auf dem Gelände.
  2. Beleuchtung
    Die Beleuchtung ist lediglich für die Ausleuchtung der Wege ausgelegt, nicht für den Sportbetrieb.
    Ein Antrag auf Erweiterung der Beleuchtung zieht eine Anwohneranhörung nach sich.
    In einem Gespräch mit dem Jugendbüro und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde erörtert, wie die weitere Jugendbegleitung in dieser Angelegenheit aussehen könnte.
    Mit den Vertretern von Jugendbüro und Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde vereinbart, dass die Jugendlichen den entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung (Öffnung des Platzes für die Allgemeinheit nach 20.00 Uhr und Erweiterung der Beleuchtung) beim Baurechtsamt stellen.
    Um die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit zu planen, schlagen das Amt für Schule und Bildung und das Gebäudemanagement vor, mit dem Jugendbüro, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem 8er-Rat im Frühjahr 2020 einen Beratungstermin beim Baurechtsamt zu vereinbaren. In einem solchen Beratungsgespräch können die baurechtlichen Aspekte beleuchtet und die Aussichten auf eine Genehmigung besprochen werden. Danach kann die Abstimmung über die verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Ansprechpartner erfolgen. Ziel ist es, die Jugendlichen dabei zu begleiten auch formalrechtliche Aspekte des Verwaltungshandelns kennenzulernen und sie dabei zu unterstützen, damit umgehen zu lernen.
    Über den Sachstand wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 09. März 2020 berichtet.
    Mit freundlichen Grüßen
    (G. Stuchlik)
    Bürgermeisterin