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Anfrage: Erweiterung Gewerbegebiet Opfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtteil Opfingen hat am südlichen Rand in Richtung Tiengen ein kleines Gewerbegebiet, in dem verschiedene Betriebe angesiedelt sind. Im Rahmen eines Bürgergesprächs wurde uns mitgeteilt, dass ein dort ansässiges Unternehmen mangels ausreichender Erweiterungsfläche einen Neubau in Endingen errichten und zumindest einen Teil seines Betriebes dorthin verlagern wird. Gleichzeitig wurde der Wunsch geäußert, das Gewerbegebiet zügig weiterzuentwickeln und so ortsansässige Betriebe in Opfingen zu halten. Dieses Anliegen unterstützen wird ausdrücklich. Deshalb sollte aus unserer Sicht unabhängig vom Rahmenplan Tuniberg an der Entwicklung des Gewerbegebietes gearbeitet werden.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Bearbeitungsstand des Gewerbegebiets Opfingen?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob Betriebe aus Opfingen Erweiterungsflächen benötigen bzw. sich mit dem Gedanken der Betriebsverlagerung wegen fehlender oder unzureichender Flächen für eine Betriebserweiterung beschäftigen? Wie viele Betriebe sind dies?
  3. Kann das Gewerbegebiet Opfingen unabhängig vom Rahmenplan Tuniberg möglichst rasch weiter entwickelt werden? Welche Gründe sprechen ggf. dagegen?

Für die Beantwortung im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen,

Martin Kotterer
Baupolitischer Sprecher

Dr. Klaus Schüle
stv. Vorsitzender

Sehr geehrter Herr Stadtrat Kotterer,
sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Schüle,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.03.2020. In Abstimmung mit der FWTM kann ich
Ihnen folgende Rückmeldung auf Ihre Fragen geben:

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Bearbeitungsstand des Gewerbegebiets Opfingen?
    Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GeFEK) wurde im April 2020 abgeschlossen. Soweit es durch die derzeitige Lage möglich ist, soll das Konzept noch vor der Sommerpause 2020 in die Gremien eingebracht werden. Im GeFEK werden auch die einzelnen bestehenden Gewerbegebiete betrachtet und Empfehlungen zu deren Entwicklung gegeben, so auch zum Gewerbegebiet Opfingen. Das Gewerbegebiet in Opfingen ist mit etwa 9 ha das größte Gewerbegebiet der Tuniberg-Ortschaften. Das Gebiet ist inzwischen nahezu vollständig belegt. Nach Erkenntnissen der Bestandserhebung im Rahmen des GeFEK
    (2018/2019) wurden einige Grundstücke bereits nachverdichtet, während einige andere noch untergenutzt erscheinen (vgl. Anlage). Diese vorhandenen Innenentwicklungspotenziale sind – soweit möglich (Stichwort: Eigentumsverhältnisse) nachzuverdichten und intensiver gewerblich zu nutzen. Möglichkeiten bestehen insbesondere bei Eigentümerwechsel, Betriebsaufgaben, oder -verlagerungen. Ggf. besteht hierüber die Möglichkeit Betriebe mit weiteren Flächenbedarfen auch kurzfristig bedienen zu können. Im Flächennutzungsplan (FNP) 2020 ist eine westlich angrenzende gewerbliche Erweiterungsfläche von etwa 4,1 ha dargestellt (Hugstmatt). Diese Flächen sind kleinteilig strukturiert und parzelliert und sind derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung. Gemäß der Begründung des FNP 2020 ist dort „eine Gewerbeflächenarrondierung
    für den inneren Bedarf Opfingens in guter Lage für Handwerk
    und Produktion“ dargestellt, „die mit geringen ökologischen Problemen realisierbar ist“. Bei einer Entwicklung dieser Flächen sind auch unter jetzigen Erkenntnissen Erweiterungen / Verlagerungen / Ansiedlungen von Betrieben aus Handwerk und Produktion vorgesehen für die diese Flächen sehr wichtig sind.
    Angesichts nur noch sehr begrenzt vorhandener Gewerbeflächenpotenziale im
    Stadtgebiet und eines absehbar hohen Gewerbeflächenbedarfs bis 2040, ist es klares Ziel, diese im FNP 2020 dargestellten Gewerbeflächen als solche zu sichern und bedarfsorientiert, abschnittsweise und unter Berücksichtigung der Ziele einer flächensparenden Bebauung im Rahmen von Bebauungsplänen umzusetzen. Eine Umsetzung der Fläche Hugstmatt im Rahmen eines Bebauungsplans ist noch nicht erfolgt. Ein Grund ist, dass bis auf die bereits vorbereiteten Flurstücke für die Erschließungsstraßen, keine Grundstücke im Eigentum der Stadt Freiburg sind. Schließlich wurde vor rund 5 Jahren das Ziel formuliert, die Tuniberg- Ortschaften in einer Rahmenplanung genauer zu betrachten und eine Entwicklungsperspektive auszuarbeiten. Im Rahmenplan soll u. a. die Entwicklungsfläche Hugstmatt vertiefend betrachtet werden (mehr dazu vgl. Frage 3) und damit auch die Einbindung in eine Gesamtkonzeption für den Tuniberg.
  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob Betriebe aus Opfingen Erweiterungsflächen benötigen bzw. sich mit dem Gedanken der Betriebsverlagerung wegen fehlender oder unzureichender Flächen für eine Betriebserweiterung beschäftigen? Wie viele Betriebe sind dies?
    Der Verwaltung ist bekannt, dass örtliche Handwerksbetriebe grundsätzlich Erweiterungsbedarf angemeldet haben, ein konkreter zeitlicher Bedarf ist dabei nicht bekannt. Auch liegen zurzeit keine direkten Anfragen einzelner Betriebe vor. Nach Kenntnis der FWTM ist eine Autolackiererei und ein IT Unternehmen an einer Verlagerung im Ort bzw. im Gewerbegebiet interessiert. Eine dort ansässige Firma, die sich auf die Behebung von Wasserschäden und Gebäudetrocknungspezialisiert hat, war an einem Grundstück im Gewerbegebiet Haid Süd interessiert, konnte aber mit dem vorgelegten Konzept die städtischen Anforderungen
    nicht erfüllen.
  3. Kann das Gewerbegebiet Opfingen unabhängig vom Rahmenplan Tuniberg möglichst rasch weiter entwickelt werden? Welche Gründe sprechen ggf. dagegen?
    Nein, eine rasche Entwicklung ist nicht möglich. Zum einen fehlt es an einem Bebauungsplan und damit am Planungsrecht; zum anderen befinden sich (wie oben erwähnt), bis auf die bereits vorbereiteten Flurstücke für die Erschließungsstraßen, keine Grundstücke im Eigentum der Stadt Freiburg. Für die Erweiterung sind zunächst insbesondere die Empfehlungen aus dem GeFEK sowie dem Rahmenplan Tuniberg in eine räumliche Planung zu übersetzen.
    Im Projekt Rahmenplanung Tuniberg werden einige mögliche Entwicklungsflächen als sogenannte Vertiefungsbereiche mit Planentwürfen ausgearbeitet, einer der Vertiefungsbereiche ist die genannte Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Hugstmatt. Sofern es durch die derzeitige Lage möglich ist, sollen die Arbeiten an den Vertiefungsbereichen Ende 2020 beginnen. Die Planentwürfe bilden die konzeptionelle Grundlage für die anschließende Bauleitplanverfahren und sollen diese beschleunigen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist dann voraussichtlich 2021 möglich, die bauliche Erweiterung nach
    Abschluss des Bauleitplanverfahrens. Eine parallele Bearbeitung würde zusätzliche Kapazitäten in der Stadtverwaltung binden und weitere Vergaben für Planungsleistungen, die bereits in der Rahmenplanung erbracht werden, zu zusätzliche Kosten führen. Zudem sollte zunächst die Gesamtkonzeption abgewartet werden, bevor mit einzelnen Flächen Fakten geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister