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Interfraktioneller Prüfauftrag: Mehr Außenfläche für den Einzelhandel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme folgender Punkte in die temporären Ausnahmender Sondernutzungsrichtlinien (Anlage 2 zur DS G-20/200) zu prüfen:

1.) Die Präsentationsflächen für das Warenangebot der Händler gemäß 4.1 der Sondernutzungsrichtlinien zu erweitern und wie auch bei den Gastronomiebetrieben mehrFläche zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen selbstverständlich auch weiterhin die Flucht-und Rettungswege entsprechend freigehalten werden.

2.) Den Verkauf von Waren im öffentlichen Straßenraum temporär analog zu dem Beschlussfür die Gastronomie bis Ende 2021 zuzulassen.

3.) Jede*r Händler*in der Freiburger Innenstadt kann bis zu vier Veranstaltungen (etwa Aktionen zur Kundenbindung oder zur Warenpräsentation) im Jahr 2021 auf der zulässigen Sondernutzungsfläche vor dem eigenen Geschäft nach Genehmigung durch die Stadt undin Absprache mit benachbarten Händlern durchführen.

Begründung​:

Nicht nur die Gastronomie, sondern auch der Einzelhandel ist stark von den Folgen der Pandemiebetroffen. Die Erweiterung der Außenflächen hat in den vergangenen Monaten für viele Gastronomiebetriebe eine wichtige Unterstützung geschaffen. Im Rahmen der Beratung der Sondernutzungsrichtlinien soll aber auch der Einzelhandel Berücksichtigung finden. Das soll nicht nur mit Blick auf das finanzielle Überleben geschehen, sondern auch mit Blick auf denInfektionsschutz. Bekanntermaßen herrscht gerade in engen und geschlossenen Räumen einhöheres Infektionsrisiko als im Freien. Daher wäre es im Sinne des Infektionsschutzes auch zubegrüßen, wenn Händler in einem überschaubaren Maße auch Waren oder Aktionen im Freienanbieten bzw. durchführen können. Daher sollten die Sondernutzungsrichtlinien auch in diesem Bereich temporär angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen

Sascha Fiek Dr. Carolin Jenkner Dr. Johannes Gröger FDP/ Bff CDU Freie Wähler