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Wahlmöglichkeit für Wohnungsbaugenossenschaften

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung des Vergabemodells zu erarbeiten, damit es, ähnlich wie von der Stadt Stuttgart gehandhabt,:

  1. eine Ausnahmeregelung von der Vergabe in Erbpacht vorsieht und einen Kauf ermöglicht. Dieses Wahlrecht soll nur für ausgewählte Akteure gelten: a) für Wohnungsbaugenossenschaften. b) für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Ansatz/Orientierung, bestandserhaltende Wohnungsbauunternehmen sowie Syndikatsmodelle. c) für Investoren für die Bebauung von Grundstücken, die im besonderen Interesse der Stadt liegen, nach Einzelfallentscheidungen durch den Gemeinderat.
  1. ein An-, Vor- oder Wiederkaufsrecht seitens der Stadt Freiburg beinhaltet.

Begründung:

Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinwohlorientierten Akteuren wird das Bauen durch die aktuell ausschließliche Vergabe in Erbpacht maßgeblich erschwert. Hier sehen wir einen deutlichen Konflikt mit dem städtischen Ziel möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Stadt Stuttgart zeigt mit ihrem Vergabemodell, dass Ausnahmen vom Erbbaurecht für bestimmte Akteure, die dem öffentlichen Interesse dienen, machbar sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Jenkner                            Martin Kotterer

CDU-Fraktion                                     CDU-Fraktion

Christoph Glück                                 Sascha Fiek

FDP&BfF-Fraktion                              FDP&BfF-Fraktion