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Entschlossen gegen das Vollzugsdefizit – Grünflächensatzung beantragt

Gemeinsam mit SPD/Kult und FL setzen wir uns dafür ein, dass Freiburg mit einer Grünflächensatzung dem Vollzugsdefizit in Parks und auf öffentlichen Plätzen entschlossen entgegentritt.

Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO

Zum Thema Erstellen und Umsetzen einer Grünflächensatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beauftragen die Verwaltung das Thema „Erstellen und Umsetzen einer Grünflächensatzung“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

Wie die bekannten Problemlagen auf dem Augustinerplatz oder im Seepark immer wieder vor Augen führen, stellen Nutzungskonflikte eine Belastung für Anwohner:Innen wie Nutzer:Innen von Grünflächen und öffentlichen Plätzen dar. Gerade mobile Lautsprecher wirken sich seit einigen Jahren äußerst störend in Parks und Grünanlagen aus, die der Ruhe, Erholung und Gesundheit aller Nutzer:Innen dienen. Eine Grünflächensatzung könnte die Nutzungsbedingungen eindeutig festlegen und den Vollzugskräften einen klar definierten Handlungsrahmen geben, durch den sich das Einziehen von Bluetooth-Boxen oder das Verhängen von Bußgeldern auch in der Praxis umsetzen lassen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine Grünflächensatzung für die Stadt Freiburg zu erstellen und zu erlassen, die regelt, was auf der Naherholungsfläche erlaubt ist und was nicht.

Begründung:

Polizeibehörden, Stadtverwaltung und den Gemeinderat erreichen noch immer viele Beschwerden, die sich vor allem gegen Verstöße der Nachtruhe wenden. Der Seepark steht dabei exemplarisch für anderen Parks, Grünflächen und öffentliche Plätze in Freiburg. Verschmutzungen, Lärm und insbesondere die mobilen Bluetooth-Boxen sind zu einer Zumutung auch für Nutzer:Innen und darüber hinaus zu einer gesundheitlichen Belastung für Anwohner:Innen geworden. Diese Probleme laufen einem Zweck der Grünanlagen, der gesundheitlichen Erholung, oftmals zuwider

Ergänzend zur Polizeiverordnung könnte eine Grünflächensatzung derartige Problemsituationen mindern und für alle klare Verhaltensnormen schaffen. So hat die Stadt Heidelberg mit der am 22. Juli 2021 aktualisierten „Neckarvorlandsatzung“ auf vergleichbare Nutzungskonflikte reagiert (siehe Anhang). Die Satzung umfasst insbesondere ein nächtliches Verbot von Lautsprechern und regelt, dass ein Aufenthalt von Gruppen auf der Neckarwiese zwischen 23 Uhr und 6 Uhr nur gestattet ist, soweit die Nachtruhe der Anwohner:Innen nicht gestört wird. Dadurch können Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst bei Ruhestörungen schneller einschreiten.

Zwar ist die Thematik der Rundfunkgeräte, Musikinstrumente o. Ä. bereits durch §1 Absatz 1 der Polizeiverordnung rechtlich geregelt, allerdings zeigen sich große Problem beim Vollzug dieser Regelung. Die Polizist:Innen müssen immer den Nachweis der „erheblichen Belästigung und Störung“ erbringen, ehe sie eingreifen können. Hierbei kommt es zu einer Vielzahl von Diskussionen. Ferner wird bei der Bestreifung die Lautstärke gedrosselt und sobald Polizei oder Vollzugsdienst den Park oder Platz verlassen haben, wird die Lautstärke wieder erhöht. Ein gänzliches Verbot von mobilen Musikboxen durch eine Grünflächensatzung, vergleichbar der Regelung in Heidelberg, könne laut Landespolizei den Vollzug deutlich erleichtern und wäre zudem eine klare Botschaft an die Nutzer:Innen wie auch an die Anwohner:Innen.

Die unterzeichnenden Fraktionen sehen daher eine Grünflächensatzung als Chance, im Rahmen eines umfangreicheren Konfliktmanagements Lärmstörungen und eskalierende Streitigkeiten deutlich zu entspannen und bekannte Nutzungskonflikte zielgerichtet zu entschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Söhne Fraktionsvorsitzende SPD/Kult  

Stefan Schillinger stellv. Fraktionsvorsitzender SPD/Kult

Dr. Carolin Jenkner Fraktionsvorsitzende CDU

Dr. Klaus Schüle stellv. Fraktionsvorsitzender CDU  

Dr. Wolf-Dieter Winkler Einzelstadtrat Freiburg Lebenswert