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Anwohnerparken: Moderate Steuerung & gerechte Verteilung

Die CDU-Stadtratsfraktion kämpft weiter für angemessene und gerechte Anwohnerparkgebühren in Freiburg. Unser Antrag auf einheitlich 180,00€ für einen jährlichen Bewohnerparkausweis würde die Kosten für Betroffene massiv senken, Lasten gleichmäßig verteilen und Verwaltungschaos im Zaum halten.

Unser Änderungsantrag zur Drucksache G-23/070 zu den Bewohnerparkgebühren vom 7. März 2023 im Wortlaut:

Die Fraktionen der CDU, FDP/BfF und Freien Wähler im Freiburger Gemeinderat.

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 19 DS G-23/070 der 2. Sitzung des Freiburger Gemeinderats am 7. März 2023.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Reduzierung der Bewohnerparkgebühren auf grundsätzlich 180,00 Euro pro Jahr. Eine Berechnung unterschiedlicher Fahrzeuggrößen soll wieder eingeführt werden, wenn das automatisiert ohne zusätzlichen beachtlichen Verwaltungsaufwand möglich ist.

Die bisher geregelten Ermäßigungstatbestände sollen entsprechend mit dem prozentualen Ermäßigungssatz erhalten bleiben. Die Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L sollen gemäß Ziffer 5 der Vorlage klassifiziert und mit dem ermäßigten Satz von 50% (in der Folge dann 90,- Euro jährlich) berechnet werden.

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen daher folgende Änderung (Sinnveränderungen in fett/kursiv) der Drucksache G23-070:

  1. Der Gemeinderat nimmt die in der Drucksache G-23/070 dargelegten Erläuterungen zur Anwendung des Gebührenmodells der Bewohnerparkgebühren zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührensatzung) gem. Anlage 2 der Drucksache G-23/070.

Die Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren vom 14. Dezember 2021 wird wie folgt (Änderungen fett und kursiv) geändert:

§ 4 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:

(1)    Für ein Jahr beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung 180,00 Euro.

(2)    Für sechs Monate beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung die Hälfte der im Absatz 1 festgelegten Gebührenhöhe.

(3)    Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrzeug der Klasse L gem. „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ (zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge/Leicht- und Kleinkrafträ- der), bzw. der alten nationalen Klassen 24, 25 oder 26, so beträgt abweichend von Abs. 1 die Höhe der einjährigen Gebühr 90,00 Euro.

(4)    Für Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis sowie die Ersatzausstellung aufgrund von Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 14 Euro erhoben. Unter Änderungen fallen insbesondere der Umzug in ein anderes Parkgebiet oder ein Fahrzeugwechsel. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Änderung im Sinne der Sätze 1 und 2 nicht berührt.

In § 5 Absatz 1 und 2 werden die Worte „§ 4 Abs. 1 bis 4“ jeweils ersetzt durch „§ 4 Abs. 1“.

Begründung:

Die unterzeichnenden Fraktionen erachten die Höhe der Bewohnerparkgebühren in Freiburg als zu hoch. Angesichts der enormen finanziellen Belastung der Freiburger Wohnbevölkerung darf die Stadt nicht ihrerseits den ständig wachsenden finanziellen Druck durch Steuern, Gebühren und Lebenshaltungskosten auch noch erhöhen. Aktuell ächzen die Bürger unter einer enormen Inflation, massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten, stark gestiegenen Energiepreisen, ständig steigenden Mieten und einer rasanten Baupreissteigerung. Gerade für die in den Bewohnerparkgebieten liegenden Grundstücke ist mit ihren hohen Grundstückpreisen eine massive Verteuerung der Grundsteuer, die auf Eigentümer und Mieter umgelegt wird, zu erwarten.

Auch die Kosten einer Fahrzeugbeschaffung und -haltung sind enorm gestiegen. Da bedarf es keiner überhöhten Gebührenforderung für das Bewohnerparken, um angeblich eine Steuerungswirkung in Richtung Klimaschutz zu entfalten. Die Reduzierung von Emissionen durch den Fahrzeugbetrieb ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers, der hier vielfältige Regelungskreise zur Verfügung hat, wie z. B. die Bemessungsparameter der Kraftfahrzeugsteuer und die Höhe der Spritpreise über die CO2-Zertifikate oder die Mineralölsteuer. Mit dem Bewohnerparkausweis mietet man keinen zugewiesenen Parkplatz im öffentlichen Raum, sondern der Ausweis berechtigt zur Parkplatzsuche und zum Abstellen – falls man einen freien Platz findet. 

Die schon eingetretene Reduzierung der Anträge auf einen Ausweis wird auch bei einer Gebührenhöhe von 180,00 Euro erhalten bleiben. Die Ermäßigungstatbestände für Leistungsempfänger und Personen mit Behinderung sollen in der prozentualen Höhe beibehalten werden.

Die bisherige Regelung belastet aber Fahrzeughalter überproportional und in hohem Maße ungerecht, die wohnortbedingt über keine Garage oder keinen privaten Abstellplatz in der Nähe ihrer Wohnung verfügen. Denn in allen Freiburger Wohngebieten, die keinem erhöhen Parkdruck unterliegen und somit nicht in ein Parkbewirtschaftungsgebiet kommen, ist das Parken im öffentlichen Raum kostenlos. Und diese Belastung trifft die Menschen, die ihr Geld mit Arbeit verdienen und keine Ermäßigung als Leistungsempfänger in Anspruch nehmen können, die kein eigenes Grundstück mit Abstellfläche und keine Garage haben. Dem Anliegen des Klimaschutzes ist in keiner Weise Rechnung getragen, wenn Freiburger, denen die Kosten des Wohnens in der Stadt zu hoch werden, ins Umland ziehen und dann als Pendler wesentlich höhere Emissionen verursachen.

Die bisherige Staffelung nach Fahrzeuglänge verursacht bei händischer Erfassung einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Diese Staffelung kann nach unserer Auffassung wieder eingeführt werden, wenn ein automatisierter Datenabgleich mit dem Fahrzeugzulassungsregister zur Ermittlung der Fahrzeuglänge keinen beachtlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mehr verursacht. Solange beantragen wir einen einheitlichen Gebührensatz von 180,00 Euro. Es widerspricht vernünftiger Verwaltung, Personal einzustellen, um bürokratische Abläufe einzuführen oder zu erhöhen. Das Ziel muss Bürokratieabbau sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Jenkner, CDU

Bernhard Rotzinger, CDU

Franco Orlando, FDP/BfF

Dr. Johannes Gröger, Freie Wähler