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Anfrage: Illegale Graffiti

Illegale Graffitis an privaten und öffentlichen Gebäuden

h i e r :

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Stadtbild leidet nach Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger zunehmend unter illegalen Graffiti. Im „Solidarmodell Anti-Graffiti Freiburg“ (http://www.sicheres-freiburg.de/index.php/anti-graffiti)  haben sich 2007 unter Federführung von „Sicheres Freiburg e.V.“ viele Institutionen zusammengeschlossen, um illegale Graffiti zeitnah zu beseitigen. In Zusammenarbeit mit dem betreffenden Bürgerverein können Hausbesitzer durch die ehrenamtliche Arbeit vieler Malereifachbetriebe bei Aktionstagen kostenlos Graffiti entfernen lassen.  Die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert für die Problematik, erhöht dadurch zugleich die Anzeigebereitschaft und schärft das Unrechtsbewusstsein.

Anfangs fand dieser Aktionstag zweimal im Jahr statt, mittlerweile jedoch aus Kapazitätsgründen der Ehrenamtlichen nur noch maximal einmal im Jahr. Zugleich steigt die Anzahl der illegalen Graffiti. Das benannte Ziel lautet jedoch, möglich schnell nach der Entdeckung der illegalen Graffiti diese auch wieder zu entfernen, um die Anreize zur Erneuerung der „Kunstwerke“ zu mindern und Nachahmer abzuhalten.

Mit involviert im Solidarmodell ist auch die f.q.b. gGmbH, allerdings nur, so ist es auf der Homepage zu lesen „sofern die personellen Kapazitäten dies zulassen und es sich um Sandstrahlarbeiten handelt.“ Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf die f.q.b. nur im öffentlichen Raum tätig sein.

Für uns stellt sich die Frage, was zusätzlich unternommen werden kann und müsste, um eine dauerhafte Verbesserung zu erreichen und präventiv aufzuklären und abzuschrecken. Auf der Homepage des Solidarmodells wird beschrieben, dass eine Aufklärungskampagne in Schulen und Jugendtreffs erfolgen soll.

Beim ersten „Dialogforum Innenstadt“ im Mai 2015 wurde die Einrichtung eines Reinigungstrupps bei der f.q.b. zugesagt, der illegale Graffiti an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum, wie Verteilerkästen oder Haltestellen, umgehend beseitigt. (http://www.freiburg.de/pb/,Lde/819382.html)

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. An welchem Punkt der Planungen des oben benannten Reinigungstrupps der f.q.b. befindet sich die Verwaltung? Welche Voraussetzungen müssen bei der f.q.b. geschaffen werden, um eine umgehende Beseitigung illegaler Graffiti im öffentlichen Raum zu gewährleisten?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Ehrenamt im Solidarmodell zu fördern, um eine Aufrechterhaltung der Aktion wenigstens zweimal im Jahr zu garantieren?
  1. Welche Maßnahmen könnten verbessert werden, um auch präventiv illegalen Graffiti vorzubeugen? Wurde die benannte Aufklärungskampagne durchgeführt? Wenn nein, ist dies in Planung und wann kann mit der Durchführung gerechnet werden?

Für die Beantwortung bedanken wir uns bereits vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Schüle

stv. Fraktionsvorsitzender

Antwort der Stadtverwaltung vom 24. März 2017:

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen h i e r :

Illegale Graffitis an privaten und öffentlichen Gebäuden

Sehr geehrter Herr stellv. Fraktionsvorsitzender Dr. Schüle,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 30. Januar 2017, in welcher Sie auf illegale Graffitis an privaten und öffentlichen Gebäuden eingehen. Die Anfrage wurde uns vom Büro des Oberbürgermeisters zur Beantwortung zugeleitet. Gerne möchten wir die von Ihnen gestellten Fragen im Folgenden beantworten.

  1. An welchem Punkt der Planungen des oben benannten Reinigungstrupps der f.q.b. befindet sich die Verwaltung? Welche Voraussetzungen müssen bei der f.q.b. geschaffen werden, um eine umgehende Beseitigung illegaler Graffiti im öffentlichen Raum zu gewährleisten?

Durch ein Budget in Höhe von 50.000 € für die Graffiti-Entfernung in den Haushalts­jahren 2015 und 2016 konnte die Graffiti-Entfernung an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum im Nachgang des Dialogforum Innenstadt deutlich verstärkt werden.

An städtischen Gebäuden und Bauwerken beseitigt die städtische Beschäftigungs­gesellschaft f.q.b. gGmbH neben dem GuT und dem GMF seit vielen Jahren Graffiti. Durch das seit 2015 vorhandene Budget konnten über Aufträge des GuT und GMF deutlich mehr Graffiti beseitigt werden als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2016 wurde das Budget vollständig ausgeschöpft, eine Übersichtsliste der durchgeführten Aufträ­ge in 2016 ist dem Schreiben beigefügt. Für 2017/2018 sind Mittel in Höhe von 30.000 € für die f.q.b. gGmbH vorgesehen.

Im Vergleich zum Ausmaß der Verunreinigung von Gebäuden und Bauwerken ist dieses Budget jedoch eher klein. Das Ziel, Graffiti im öffentlichen Raum umgehend nach der Entdeckung wieder zu entfernen, um den Sprayer_innen keine Anreize zur Selbstdarstellung zu bieten und Nachahmer abzuhalten, kann mit diesem Budget nicht erreicht werden, dies wäre um ein Vielfaches kostenintensiver. Ein genauer An­satz könnte jedoch erst nach einer entsprechenden Pilotphase genannt werden.

Es gilt hierbei auch zu bedenken, dass das Aufbringen von Graffiti in der Regel illegal erfolgt und meist auch ohne Rücksicht auf Gefährdungen des Sprayers. Der Auf­wand ein Graffito zu entfernen ist deshalb ungleich höher als das Aufbringen.

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Ehrenamt im Solidarmodell zu fördern, um eine Aufrechterhaltung der Aktion wenigstens zweimal im Jahr zu garantieren?

Seit 2010 können die Aktionstage aufgrund des hohen Koordinationsaufwandes nur noch einmal jährlich durchgeführt werden. Diesen Aufwand begründet z. B. die Teil­nahme an Runden Tischen, die Begehungen im jeweiligen Stadtteil, die Koordinie­rung der Vor- und Nacharbeiten sowie die Aufrechterhaltung der Kontakte zu den Malerfirmen. Seitens der Malerfirmen wurde ebenfalls rückgemeldet, dass jährlich maximal eine Aktion ehrenamtlich leistbar sei. Trotz interner Werbung in der Malerin­nung für das Projekt, gibt es zu wenige Malerfirmen, die sich beteiligen möchten. Meist werden die Angestellten der beteiligten Firmen für die Arbeit beim Solidarmo- dell von ihrem Arbeitgeber bezahlt, d. h. teilweise werden eigene Baustellen, über die Geldeinnahmen erzielt werden, zurückgestellt.

Da der bisherige Koordinator der Malerinnung 2016 sein Amt aufgab, war zunächst unklar, ob das Solidarmodell im Jahr 2017 weitergeführt werden kann. Durch die Be­reitschaft zweier Personen zur Übernahme der Koordination ist nun die Durchführung einer Aktion in diesem Jahr möglich.

Ebenso führte der Aufwand für die ehrenamtliche Arbeit der Bürgervereine (Doku­mentation der Schäden, Ermittlung der Eigentümer, Vorbereitung der Aktionen) in den vergangenen Jahren dazu, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an den Aktionen geringer wurde. Dennoch erklärte sich der Lokalverein Innenstadt für Mai dieses Jah­res zur Zusammenarbeit bei der 13. Aktion bereit.

Aufgrund der vorgenannten schwierigen, vom Ehrenamt abhängigen Rahmen­bedingungen sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, die Aktion zweimal im Jahr durchzuführen.

  1. Welche Maßnahmen könnten verbessert werden, um auch präventiv illegalen Graffiti vorzubeugen? Wurde die benannte Aufklärungskampagne durchge­führt? Wenn nein, ist dies in Planung und wann kann mit der Durchführung ge­rechnet werden?

Unter der Voraussetzung, dass finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, gäbe es die im Folgenden benannten präventiven Ansätze. Beispielsweise wären Aufklärungskampagnen in Jugendeinrichtungen und Schulen eine Möglichkeit. Manche Städte wie z. B. Augsburg haben sog. Graffitibeauftragte, die direkt mit den jungen Menschen in Kontakt gehen. Weiterhin ist das Ausweisen und die Beschilde­rung von legalen Graffitiflächen, wie in Freiburg im Jahr 2004 über das Garten- und Tiefbauamt umgesetzt, eine Verbesserungsmöglichkeit. Auch für Eigentümer selbst bieten manche Städte finanzielle Anreize oder verleihen bei Anzeigeerstattung Spe­zialgeräte mit entsprechender Anleitung zur Entfernung der Schäden.

Aufgrund der derzeit vielfältigen sicherheitsrelevanten Themen in Freiburg sowie der Ihnen bekannten Haushaltssituation fehlen jedoch momentan diese Ressourcen, um eine Aufklärungskampagne speziell zum Thema illegale Graffiti durchzuführen.

Die anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

Nachricht hiervon – per Mail im PDF-Format –

  1. den Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierung
  2. den Geschäftsstellen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierung

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

gez. Ulrich v. Kirchbach Bürgermeister