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Anfrage: Freies WLAN in Freiburg (interfraktionell)

Freies WLAN in Freiburg

Interfraktionelle Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

auch wenn durch den Aufbau von Mobilfunknetzen im 4G-Standard mittlerweile zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ohnehin mobiles Internet im Rahmen ihrer Mobilfunkverträge nutzen, bleibt es wünschenwert, dass auch seitens der öffentlichen Hand mobile Zugänge zur digitalen Welt geschaffen werden. So gehört ein freizugängliches WLAN zu einer modernen touristischen Infrastruktur.

Der Chaos Computerclub Freiburg hat sich am 3. Juli an Stadtverwaltung und Fraktionen mit der Bitte gewandt, bei der Ausgestaltung von WLAN-Angeboten darauf zu achten, dass diese ohne Datenerhebung z.B. auf Vorschaltseiten auskommen – dass es sich also um „freies“ und nicht bloss „kostenloses“ WLAN handeln solle. Die Antragsteller teilen diese Position des Chaos Computer Clubs.

Mit der Neuregelung der Störerhaftung ist eine Datenerhebung wie aktuell beim Netz der Wall AG gänzlich unnötig geworden. Gerade die öffentliche Hand sollte aber Datenschutz und Datensparsamkeit als Richtschnur nehmen und „freies“ WLAN anbieten.

Wir bitten darum, den Sachstand zu bestehenden und geplanten WLAN-Angeboten darzustellen und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche städtischen WLAN-Angebote bzw. WLAN-Angebote städtischer Gesellschaften bestehen? Sind diese WLAN-Angebote „frei“ im oben beschriebenen Sinn?
  2. Wird das geplante WLAN in Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG „frei“ im oben beschriebenen Sinn sein?
  3. Welche Planungen bestehen bezüglich eines WLAN-Angebotes an Haltestellen der Freiburger Verkehrs AG?
  4. In welcher Form besteht die Möglichkeit, die Stationen des geplanten Fahrradverleihsystems mit WLAN auszurüsten? Ist dies Bestandteil der Ausschreibung bzw. warum wurden entsprechende Anregungen z.B. aus dem Tourismusbeirat nicht aufgegriffen?
  5. Welche weiteren WLAN-Angebote in städtischen Gebäuden sind geplant, insbesondere in kulturellen Einrichtungen (z.b. Museen) und in Dienststellen der Verwaltung mit viel Publikumsverkehr (z.B. Bürgerservice)?
  6. Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung bzw. städtische Gesellschaften, zivilgesellschaftliche Netze wie z.B. das freifunk-Netz zu unterstützen bzw. städtische WLAN-Angebote in dieses zu integrieren?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Frey

stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Timothy Simms

Stadtrat,Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

 

Wendelin Graf Kageneck

Fraktionsvorsitzender CDU

Carolin Jenkner

Stadträtin CDU

 

Julia Söhne

stellvertretende Fraktionsvorsitzende SPD

Stefan Schillinger

stellvertretende Fraktionsvorsitzender SPD

 

Lukas Mörchen

Fraktionsvorsitzender JPG

Simon Waldenspuhl

Stadtrat JPG

Antwort der Stadtverwaltung vom 06. September 2018:

Sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte,

Ihre Anfrage vom 20.07.2018 an Herrn Oberbürgermeister Horn zum Sachstand zu bestehenden und geplanten WLAN-Angeboten habe ich zur Prüfung und Beantwor-tung erhalten. Sie nehmen darin auch Bezug auf das Schreiben des Chaos Compu-terclub Freiburg (CCCFr) vom 03.07.2018 bezüglich der Ausgestaltung von WLAN-Angeboten im Sinne von Datenschutz und Datensparsamkeit. Die Stadtverwaltung hat dem CCCFr dazu ein Gesprächsangebot für Mitte September unterbreitet, um die städtischen Überlegungen darzustellen und zu erläutern. Die konkrete Abstimmung ist noch im Gange.

Das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung hat im Rahmen des Pro-jekts „digital.freiburg“ (https://www.freiburg.de/digital) Gespräche mit den städtischen Gesellschaften (u. a. VAG, FWTM, badenova) der Universität Freiburg, dem 8er Rat und auch anderen Städten geführt, um Bedarfe zu ermitteln und bestehende Ange-bote zu erörtern und die Akteure zu vernetzen.

Das Projekt digital.freiburg setzt auf einen menschen- und nutzerzentrierten Ansatz, der Chancen und Risiken technologischer Innovationen gleichermaßen aufgreift. Für das Handlungsfeld „Öffentliches WLAN“ hat sich gezeigt, dass z. T. widerstreitende Interessenlagen abgewogen werden müssen. Beispielsweise kann ein WLAN zwar „frei“ sein, dafür aber u. U. nicht ausreichend performant. Der Idealvorstellung eines flächendeckenden Angebots mit einheitlichem Zugang stehen in der Realität erhebli-che Investitionen entgehen. Auch Betreiberinteressen müssen nicht zwangsläufig den Interessen der Nutzenden widersprechen, wenn z. B. (anonymisiert) Auslastungskennzahlen von Fahrzeugen, Plätzen, Wartebereichen ermittelt werden, um die Servicequalität zu erhöhen.

Die städtischen Überlegungen sehen vor, dass das Angebot an öffentlichem und für dienstliche Zwecke nutzbarem WLAN ausgebaut wird. Dies gilt für den öffentlichen Bereich, aber auch für die wesentlichen Verwaltungsstandorte. Dies wird allerdings nur in einem stufenweisen Vorgehen möglich sein, da erheblich finanzielle und per-sonelle Ressourcen gebunden werden müssen.

Grundsätzlich beabsichtigt die Verwaltung, sich an dem Projekt WIFI4EU zu beteili-gen. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Zugangskonzept für öffentliches kos-tenloses WLAN in Europa. Der bereits erfolgte Registrierungsaufruf, für den sich die Stadt Freiburg im letzten Jahr vorsorglich registrieren lassen hat, wurde von der EU zwischenzeitlich allerdings aus rechtlichen Gründen aufgehoben und soll im Späth-erbst erneut erfolgen. Die Registrierung der Stadt Freiburg bleibt gültig, Projektanträ-ge müssen jedoch erneut zur Förderung eingereicht werden. Die WLAN-Zugangspunkte verwenden eine von der Kommission bereitzustellende gemeinsame visuelle Identität einschließlich einer gemeinsamen SSID „WiFi4EU“ und sind mit den zugehörigen Online-Informationen verlinkt. Damit wäre europaweit für registrierte WLAN-Angebote eine Nutzung unter einem einheitlichen Zugang möglich. Ziel ist es, für dieses Konzept möglichst viele Partner in Freiburg zu finden und das Angebot für den Innenstadtbereich zu erweitern. Weitere Klärungen sind noch erforderlich.

Aber nun zu Ihren konkreten Fragen, die ich nach Aufarbeitung durch das zuständige Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung wie folgt beantworten kann:

  1. Welche städtischen WLAN- Angebote bzw. WLAN-Angebote städtischer Ge-sellschaften bestehen? Sind diese WLAN-Angebote „frei“ im oben be-schriebenen Sinne?

 Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH investiert aktuell in die für den Aufbau eines WLAN notwendige Infrastruktur am Standort Messe. Eine Grund-versorgung mit einem kostenfreien WLAN von 30 Minuten pro Besucher kann vo-raussichtlich ab dem 01.01.2019 zur Verfügung gestellt werden. Eine Gesamtlö-sung mit durchgängig freiem WLAN ist momentan aufgrund der hohen Anforderungen der Messe nicht finanzier- und realisierbar.

 Das Rathaus im Stühlinger soll 2018/2019 mit öffentlichem WLAN und einheitli-cher SSID „WIFI4FR“ ausgestattet werden. „WIFI4FR“ wird an diesem Standort sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Beschäftigten nutzbar sein. Vor-schaltseiten oder die Speicherung personenbezogener Daten sind nicht vorgese-hen. Die Anschlussfähigkeit für das EU-Projekt „WIFI4EU“ soll für 2019 gewähr-leistet werden, auch wenn in diesem Projekt noch nicht alle Details bekannt sind (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten). Da diverse Beschaffungen zu tätigen sind, kann ein genauere Bereitstellungszeit-raum noch nicht angegeben werden.

  1. Wird das geplante WLAN in Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG „frei“ im oben beschriebenen Sinne sein?

 Die Freiburger Verkehrs AG plant bei ihrem Kunden-WLAN im Rahmen einer Vorschaltseite auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen (z.B. Zeit, Volumen) hinzuweisen. Von einer Erhebung personenbezogener Daten soll aufgrund der Neuregelung der Störerhaftung abgesehen werden. Die Freiburger Verkehrs AG wird zudem prüfen, ob ein einheitliches Zugangskon-zept wie „WIFI4FR“ und „WIFI4EU“ für Straßenbahnen und Busse sukzessive umgesetzt werden kann.

  1. Welche Planungen bestehen bezüglich eines WLAN-Angebots an Haltestel-len der Freiburger Verkehrs AG?

 Aktuell existieren bei der Freiburger Verkehrs AG keine Überlegungen, das ge-plante Angebot eines Kunden WLAN in den Bussen und Straßenbahnen durch die Bereitstellung an den Haltestellen zu erweitern.

  1. In welcher Form besteht die Möglichkeit, die Stationen des geplanten Fahr-radverleihsystems mit WLAN auszurüsten? Ist dies Bestandteil der Aus-schreibung bzw. warum wurden entsprechende Anregungen z.B. aus dem Tourismusbeirat nicht aufgegriffen?

Das Garten- und Tiefbauamt hat das Fahrradverleihsystem im Tourismusbeirat vorgestellt und die Anregung bezüglich WLAN mit in die Projektgruppe Fahr-radverleihsystem eingebracht. Zur Gewährleistung eines mobilen und damit fle-xiblen Einsatzes sind die geplanten 10 Terminal-Stationen des Verleihsystems autark konzipiert. Die Stromversorgung erfolgt durch ein Photovoltaik-Modul. Tiefbaumaßnahmen können so stark eingeschränkt oder sogar komplett vermie-den werden. Die Datenver- und entsorgung wird durch den Betreiber sicherge-stellt. Wir gehen davon aus, dass diese über das Mobilfunknetz erfolgt. Die Ein-richtung eines offenen WLAN ist aus den oben genannten Gründen nicht geplant.

  1. Welche weiteren WLAN-Angebote in städtischen Gebäuden sind geplant, insbesondere in kulturellen Einrichtungen (z.B. Museen) und in Dienststel-len der Verwaltung mit viel Publikumsverkehr (z.B. Bürgerservice)?

Die Verwaltung beabsichtigt, in den zentralen Dienstgebäuden, insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr, ein WLAN-Angebot aufzubauen. Durch den weiteren Ausbau aller Formen von flexiblem und mobilem Arbeiten, wird WLAN zunehmend auch für den dienstlichen Gebrauch benötigt. Auch für kulturelle Einrichtungen, die im städtischen Bereich liegen, ist die Ausstattung bzw. der Ausbau kleinerer vorhandener Infrastrukturen mit WLAN angestrebt. Grundsätzlich gelten hier die Ausführungen wie sie in der Vorbemerkung und un-ter der Frage 1 dargestellt sind.

Das Verfahren gestaltet sich hier allerdings aufwändiger als im Rathaus im Stüh-linger (Neubau). Dort sind bereits wesentliche Voraussetzungen geschaffen, die eine schnellere Bereitstellung möglich machen. Bei allen anderen Objekten liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Bei diesen Objekten müssen zunächst die so-genannten Ausleuchtungen (site survey) vorgenommen und anschließend die baulichen und haustechnischen Erfordernisse geklärt werden, damit die erforder-lichen Beschaffungen und Mittelbereitstellungen für Einmalmaßnahmen sowie den späteren Betrieb seriös abgeschätzt werden können. Hierzu sind Fremdleis-tungen nötig, die ausschreibungspflichtig sind. Dieses Verfahren gilt analog für die Einrichtung von öffentlichem WLAN in den Innenstadtbereichen. Wir gehen davon aus, dass dies einige Zeit dauern wird und die Bereitstellung von WLAN aufgrund der voraussichtlich zu erwartenden Investitionsmaßnahmen nicht in ei-nem Zug für alle Gebäude umgesetzt werden kann. Das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung und das Gebäudemanagement werden dies ent-sprechend prüfen.

  1. Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung bzw. städtischen Gesellschaf-ten, zivilgesellschaftliche Netze wie z.B. das freifunk-Netz zu unterstützen bzw. städtische WLAN-Angebote in dieses zu integrieren?

Die Expertise von zivilgesellschaftlichen Netzen wie z. B. dem CCCFr soll bei den aktuellen und künftigen Planungen einbezogen werden. Die Stabstelle „digi-tal.freiburg“ ist hierzu bereits mit dem CCCFr in Kontakt getreten.

Die Umsetzung der unter Ziffer 1 – 6 genannten Maßnahmen hängt von der Bereit-stellung entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gesellschaften und im städtischen Haushalt ab. Die Verwal-tung wird zum weiteren Verfahren berichten und eine Kostenübersicht mit Zeitplan erstellen, die ggf. über die Änderungsliste der Verwaltung zum DHH 2019/2020 ein-gebracht wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, im Ausschreibungsverfahren eine Firma zu finden, die die Ausleuchtungsarbeiten in kurzer Zeit und zu einem wirt-schaftlich vertretbaren Preis zu leisten vermag. Nach den Erfahrungen des GMF im Zusammenhang mit Arbeiten bei den Schulen dürfte dies voraussichtlich schwierig werden. Dies gilt auch für die spätere Umsetzung, da die Auftragsbücher der Firmen voll sind.

Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Breiter

Bürgermeister