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Anfrage: Illegale und legale Graffiti in Freiburg – aktueller Sachstand ein Jahr nach Gemeinderatsbeschluss

h i e r : Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen, mit dem illegale Graffiti bekämpft werden sollen.

Das Konzept ruht dabei auf zwei Säulen. Beide verfolgen das wichtige Ziel, durch zeitnahe und konsequente Reaktion deutlich zu machen, dass die Stadt diese Form der Sachbeschädigung nicht länger duldet oder passiv hinnimmt.

An sämtlichen städtischen Gebäuden und Verkehrseinrichtungen werden durch die f.q.b. gGmbH, die Malerinnung und das GuT illegale Graffiti entfernt. Die Zielmarke lautet, möglichst innerhalb einer Woche neu aufgetragene Schmierereien zu entfernen.

Das Budget wurde entsprechend erhöht. Und die Bürgerschaft sollte durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit dazu aufgefordert werden, Schäden zu melden.

Zur Stärkung der legalen Graffiti ist der Gemeinderat der Empfehlung von Vertreter_innen der Stadtverwaltung und der Polizei sowie den Geschäftsführungen der kriminalpräventiven Räte gefolgt: Das Kulturamt und die f.q.b. gGmbH werden ein Konzept zur Vergabe von Auftragsarbeiten für eine künstlerische Gestaltung des öffentlichen Raumes entwerfen.

An privaten Gebäuden übernimmt im Wiederholungsfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Stadt die Kosten für die Beseitigung unerlaubter Schmierereien, sofern der Eigentümer Strafanzeige erstattet.

In der entsprechenden Drucksache G-17/181 ist dazu vermerkt, dass direkt nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit diesem Pilotprojekt begonnen und Ende 2019 (nach zwei Jahren Laufzeit; durch den gegenüber der Planung erst zwei Monate später gefassten Beschluss entsprechend später) eine Evaluation erstellt wird.

Nach nun fast einem Jahr Laufzeit und mit Blick auf die Debatte um die Schmierereien an der neuen Kronenbrücke bitten wir Sie um einen Zwischenstand und daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Graffiti wurden seit Beschluss des Gemeinderats durch die o.g. Institutionen an öffentlichen Gebäuden beseitigt und welche Kosten sind hierfür angefallen?
  1. Mit welchen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung das Ziel einer „verstärkten Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt, um bei der Bürgerschaft dafür zu werben, Schäden zu melden?
  1. In wie vielen Fällen kam es nach der Beseitigung zu Wiederholungstaten an derselben Stelle?
  1. Erstreckt sich die zeitnahe Beseitigung („möglichst innerhalb einer Woche“) neuer Graffiti mittlerweile auf die Gesamtstadt?
  1. Wie viele Eigentümer haben das Angebot der Stadt – Kostenübernahme bei Anzeige – bislang in Anspruch genommen?
  1. Wann wird dem Gemeinderat das o.g. Konzept zur Vergabe von Auftragsarbeiten an öffentlichen Gebäuden vorgelegt?
  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung insgesamt den Erfolg bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts „legale und illegale Graffiti in Freiburg“?

Für die Beantwortung bedanken wir uns bereits vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Schüle

stv. Vorsitzender

(Bild: © Jörgens.mi / CC BY-SA 3.0, Eigenes Werk by wikimedia commons)

Antwort der Stadtverwaltung vom 29. Oktober 2018:

Sehr geehrter Herr stellv. Fraktionsvorsitzender Dr. Schüle,

wir nehmen Bezug auf Ihre Einzelanfrage vom 09.10.2018, in der Sie um Aufberei­tung des aktuellen Sachstands zum Beschluss der Drucksache G-17/181 „Legale und illegale Graffiti in Freiburg“ bitten.

Im Dezember 2018 ist seitens der Verwaltung eine Zwischenevaluation der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen der o. g. Drucksache geplant. Hieran wird eine Vielzahl von Ämtern und Stellen beteiligt sein. Die Ergebnisse der Evaluation werden dann Grundlage für die Beantwortung der Fragen Ihrer Einzelanfrage sein, die wir Ihnen Ende Januar / Anfang Februar vorlegen können.

Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften sowie Gruppierung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich von Kirchbach Erster Bürgermeister