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Amtsblatt Nr. 730: Vollzugsdienst stärken / Eigentum ermöglichen

Vollzugsdienst stärken

Erste Erfolge der Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Land sind ersichtlich.Aber das reicht noch nicht aus: Die CDU-Fraktion will sich dafür einsetzen, dass der Vollzugsdienst deutlich verstärkt auch in den Stadtteilen und auch bis in die Nacht Präsenz zeigt.„Sicherheit ist emotionales Bedürfnis. Nur, wenn wir uns sicher fühlen, bewegen wir uns frei“, so Carolin Jenkner, die Fraktionsvorsitzende. Deshalb ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion vorrangige Aufgabe der öffentlichen Hand, für Sicherheit in all ihren Facetten zu sorgen. Mit Blick auf das subjektive Sicherheitsgefühl ist festzustellen: Sicherheit und Ordnung gehören zusammen betrachtet. Ein funktionierendes Miteinander ist abhängig davon, dass es Regeln gibt, an die sich alle halten.

Der Stühlinger Kirchplatz macht beispielhaft für viele Orte in Freiburg deutlich, dass es einer nachdrücklichen, wiederholten und teilweise möglichst dauerhaften Präsenz von Sicherheits- oder Ordnungskräften bedarf. Die Polizei allein kann dies nicht ermöglich. Die Stadt muss im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mehr einbringen. Egal ob bei Vermüllung, Wildpinkeln, oder auch beim Dealen von Drogen: „Unsere Ordnungskräfte müssen wieder und wieder kommen, dauerhaft Präsenz zeigen und ansprechbar sein“, erklärt Klaus Schüle, stv. Vorsitzender.Und Berthold Bock, stv. Vorsitzender, betont: „Für uns ist dabei wichtig, dass Kontrollen ausschließlich auf bestimmte Verhaltensweisen folgen und nicht aufgrund anderer Merkmale.“ Denn alle Sicherheitsmaßnahmen müssen sich am Maßstab der Nichtdiskriminierung messen lassen. Mit dieser „Schützenhilfe“, da sind sich die Christdemokraten sicher, kann auch das bürgerschaftliche Engagement auf dem Platz zum Erfolg führen.

Eigentum ermöglichen

„Eines unserer wesentlichen familienpolitischen Ziele lautet, Eigentum zu ermöglichen“, betont Wendelin Graf von Kageneck, der baupolitische Sprecher. Ein generelles Veräußerungsverbot städtischer Erbbauflächen, wie es am Dienstag vom Gemeinderat beschlossen wurde, wird diesem Ziel nicht gerecht.Einzelne, verstreute Erbbaugrundstücke, die mit 1- und 2-Familienhäusern bebaut und von den Erbbauberechtigten selbst bewohnt sind, werden auch in Zukunft keinen potentiellen Entwicklungswert für die Stadt haben. Sie sollten daher auch weiterhin den hier lebenden Familien zum Verkauf angeboten werden und somit den Menschen auch als zweites Standbein zur Alterssicherung dienen können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gerade erwerbswillige junge Familien ins Umland abwandern. „Dieser Trend darf durch die Liegenschaftspolitik der Stadt nicht noch verstärkt werden“, warnt der Bauexperte. Mit dem Beschluss der generellen Fristverlängerung der Eigennutzung und der Spekulationsklausel auf 30 Jahre wird sichergestellt, dass die Grundstücke von den Familien nicht deshalb erworben werden, um sie teuer weiter zu veräußern. Die Erlöse aus den Verkäufen sollen, sofern sie noch nicht im aktuellen städtischen Haushalt verbucht wurden, dafür genutzt werden, neue Grundstücke zu erwerben. Für Graf von Kageneck steht fest: „Flächen, die städtebauliches Potential für die Stadt bieten, müssen vom Verkauf ausgeschlossen sein, um dort eine weitere Entwicklung durch die Stadt nicht zu verhindern.“