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Anfrage: 24. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Moosacker“ im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan ‘Erweiterung Kleingartenanlage Moosacker‘ , Plan-Nr. 6-154a (St. Georgen) Drucksache G-19/043 und G-19/043.1

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem im Betreff genannten Vorhaben soll ein Ausgleich geschaffen werden für Kleingärten, die im Stadtgebiet für andere Bauvorhaben wegfallen. Zugleich sollen Flächen für neue Formen des Gärtnerns ermöglicht werden.

Auch diese Nutzungsänderung geht zulasten der Landwirte, zum Teil sogar derselben, die bereits Flächen in Dietenbach abgeben müssen.

Der Bedarf dieser Flächen in St. Georgen speist sich jedoch nur indirekt aus dem hohen Wohnraummangel in Freiburg. Er ist letztlich das Ergebnis einer Abwägung zwischen landwirtschaftlichen und kleingärtnerischen Interessen.

Wir halten es für dringend geboten, mehr Informationen zu erhalten. Um zu einer abschließenden Haltung zu kommen, benötigen wir zusätzlich detailliertere Kenntnisse über die Auswirkungen dieser geplanten Eingriffe in die landwirtschaftlichen Betriebe.

Wir bitten Sie daher um Auskunft darüber, wie viele hauptberufliche und/oder nebenberufliche Landwirte in welchem Umfang von dem Vorhaben betroffen sind und in welchem Umfang entsprechend Ersatzflächen bereits gefunden und bereitgestellt werden können.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Informationen noch vor der Beratung im Gemeinderat am 9.7. zur Verfügung zu stellen, weisen wir bereits heute darauf hin, dass wir einen Vertagungsantrag in Erwägung ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Jenkner                                                       Wendelin Graf von Kageneck

Fraktionsvorsitzende                                                   baupolitischer Sprecher

Antwort der Stadtverwaltung vom 09. Juli 2019:

Sehr geehrte Frau Dr. Jenkner,
sehr geehrter Herr Graf von Kageneck,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Juli 2019 zum oben genannten Vorhaben.

Nun, da die Planungsabsicht hinreichend konkret ist, wird es im Anschluss an den
Offenlagebeschluss wie geplant weitere Gespräche mit den Landwirten geben. Hierzu
ist das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen in Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt in Vorbereitung eines Termins, der im Zeitraum der Offenlage
stattfinden soll. Ziel der Gespräche ist es, eine möglichst verträgliche Lösung zu finden.
Für das Vorhaben im Moosacker gibt es für die Stadt Freiburg keine rechtliche
Verpflichtung, Ersatzflächen für die Landwirte bereitzustellen. Dennoch bemüht sich
die Stadt in den Gesprächen, mögliche Einschränkungen so gering wie möglich zu
halten und ggf. auch Angebote im Plangebiet anzubieten. Anders als beim Planvorhaben
Dietenbach, das als SEM andere Voraussetzungen hat, benötigt die Stadt
Freiburg eine konkrete Planungsabsicht für das Vorhaben (bspw. durch Offenlagebeschluss),
um weiter in Verhandlung mit den Eigentümern und Pächtern zu treten.

Im Umgriff des Plangebiets wirtschaften zurzeit 4 Haupterwerbslandwirte. Von diesen
Haupterwerbslandwirten bewirtschaften 3 als landwirtschaftliche Pächter sowohl
städtische als auch nicht städtische Flächen, einer der Landwirte bewirtschaftet ausschließlich
städtische Flächen. Alle 4 Haupterwerbslandwirte bewirtschaften ebenfalls
Flächen im Plangebiet der SEM Dietenbach, es liegt eine unterschiedlich starke
Betroffenheit vor. Eventuell mögliche Betriebseinschränkungen hängen im Wesentlichen von der Betroffenheit in Dietenbach und den hierfür bereits für die 4 Landwirte
gefundenen Ersatzflächen ab. In diesem Ersatzflächenpool finden sich jedoch keine
Ersatzflächen für das Vorhaben im Moosacker.

In Flächenanteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:

 Landwirt 1: bewirtschaftete Gesamtfläche 45,0 ha; 1,71 ha in Moosacker, 8,4
ha in Dietenbach
 Landwirt 2: bewirtschaftete Gesamtfläche 42,0 ha; 1,44 ha in Moosacker, 7,1
ha in Dietenbach
 Landwirt 3: bewirtschaftete Gesamtfläche 35,0 ha; 0,62 ha in Moosacker, 1,0
ha in Dietenbach
 Landwirt 4: bewirtschaftete Gesamtfläche 35,4 ha; 0,32 ha in Moosacker, 10,6
ha in Dietenbach

In Dietenbach stehen ca. 76 ha in Anspruch genommene Flächen derzeit schon rund
44 ha bereitgestellte Ersatzflächen für Dietenbach gegenüber.

Die vorliegende Planung für Moosacker ist aufgrund des Anteils von ca. 55 % der
Flächen im Eigentum der Stadt Freiburg jedoch auch schon in einem ersten Bauabschnitt
teilweise umsetzbar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Verwaltung
Flächen anpachtet, anstatt zu erwerben. Mit dem Beschluss des FNP 2020 musste
langfristig für die städtischen Flächen im Bereich Moosacker auch zumindest damit
gerechnet werden, dass eine andere Nutzung (z.B. Kleingärten, Sport, Friedhof) zukünftig
entwickelt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister