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Rede von Bernhard Rotzinger zum Umgang mit Sharinganbietern für E-Tretroller

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, meine Damen und Herren,

wir begrüßen die Vorlage der Verwaltung zum Umgang der Stadt Freiburg mit Sharinganbietern für Elektro-Tretroller ausdrücklich. Wir diskutieren hier nicht mehr über das ob der Einführung in Freiburg, sondern nur noch über das wie.

Seit einem Jahr sind die elektrischen Roller nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung im Straßenverkehr auf Radwegen und gegebenenfalls Fahrbahnen legal zu betreiben. Wenn es gelingt, in Vereinbarungen mit den Anbietern vernünftige Regelungen zum Abstellen und zum Betrieb der E-Roller aufzustellen, kann dieses vergleichsweise neue Verkehrsmittel ein Baustein bei der Verkehrswende werden. Dazu sind all die Regeln für einen „stadtverträglichen Betrieb“, die die Verwaltung in der Vorlage aufgelistet hat, gut und notwendig.

Zum Antrag der FDP schließen wir uns der Ablehnung von Bürgermeister Haag an. Gerade der Sorge, dass die nicht stationsgebundenen Roller im öffentlichen Raum wahllos abgestellt oder weggeworfen werden, kann mit dem vorgesehenen Regelwerk begegnet werden. Und da scheint mir die Regelung mit der Kaution wichtig, denn wenn der Betreiber herumliegende Roller nicht versorgt, sollte das die Stadt gebührenpflichtig vornehmen.

Schwieriger wird das mit der Einhaltung der Verkehrsregeln im Betrieb. Hier ist nicht der Anbieter, sondern der Nutzer gefragt. Da sind Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit, letztlich aber auch Sanktion gefragt, wenn Fußgänger durch den Betrieb belästigt oder gefährdet werden. Gerade mobilitätseingeschränkte Personen sind hier besonders betroffen.

Wir schlagen vor, dass wir die Einführung der Elektroroller mit einer Charmeoffensive für alle Verkehrsteilnehmer in Freiburg auf der Grundlage des § 1 der Straßenverkehrsordnung begleiten, die ohnehin überfällig ist:

(§ 1 StVO – Grundregeln)

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn wir uns darauf in Freiburg mit allen Verkehrsteilnehmern einigen könnten, hätten wir viel weniger Stress, Aggression, Unmut und Verletzte im Straßenverkehr. Wir stimmen der Beschlussvorlage der Verwaltung ausdrücklich und gerne zu.