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Interfraktioneller Brief bzgl. dem Pflege- und Handwerkerinnenparken

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn, Sehr geehrter Herr Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haag,

am 13. Oktober 2020 fand auf Einladung der Handwerkskammer Freiburger und der Kreishandwerkerschaft ein gemeinsamer Innenstadtrundgang zum Thema Handwerkerinnenparken statt. Bei diesem Rundgang wurde auf die Schwierigkeiten für Handwerksbetriebe bei Aufträgen in der Innenstadt hinsichtlich Be- und Entladevorgängen sowie dem Parkieren hingewiesen. Die Pflege sieht sich mit den ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Handwerkskammer und die Kreishandwerkerschaft haben konkrete Fälle simuliert und mögliche Lösungsansätze skizziert. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den interfraktionellen Antrag vom 14. Juli 2020 (unter Punkt 2.), welchen Sie auch in der Anlage finden. Wir würden daher gerne mit der Verwaltung das Thema erörtern und möchten unsere Ergebnisse und Überlegungen daher schon einmal mit diesem Schreiben skizzieren. So könnten wir uns folgende praktische und einfache Lösungen vorstellen:

  • Ausweisung von mehr eingeschränkten Be- und Entladezonen.
  • Überprüfung der Lieferzeiten in der Innenstadt.
  • Diskussion über die Vereinfachung des Erwerbs der Handwerker*innen Plakette.
  • Ausweisung von Sonderparkplätzen für Handwerker*innen und Dienstleister (Pflegedienste etc.).
  • Eine Anzahl von Anwohnerinnenparkplätzen tagsüber (8 – 17 Uhr) für Handwerkerinnen reservieren.
  • Überprüfung von möglichen Stellplätzen für Handwerksbetriebe bei öffentlichen Gebäuden.
  • Überprüfung bei Neubauten, ob eine Vorgabe für eine Anzahl an Handwerkerinnenbzw. Dienstleisterinnen – Parkplätze möglich ist .
  • Einheitliches Vorgehen des GVD´s bezüglich der Ahndung aber auch Duldung von Handwerkerinnen- und Pflegeparken. Uns ist wichtig, dass Handwerkerinnen und Pflege auch in einer autoärmeren Innenstadt Ihrer Arbeit nachgehen können. Um einen ersten Austausch mit der Verwaltung, bei dem Sie auch die von Ihnen überlegten Maßnahmen vorstellen können, zu initiieren bitten wir das Thema zeitnah auf die Tagesordnung des Bauausschusses sowie des Mobilitätsausschuss zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Otto, stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/ Die Grüne

Michael Moos, Fraktionsvorsitzender
Gregor Mohlberg, Stadtrat
Eine Stadt für Alle

Renate Buchen, Stadträtin
Stefan Schillinger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender SPD/Kulturliste

Carolin Jenkner, Fraktionsvorsitzende
Bernhard Rotzinger, Stadtrat CDU

Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender
Ramon Kathrein, Stadtrat
JUPI

Christoph Glück, Stadtrat
FDP/BFF

Kai Veser, stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Freie Wähler

Dr. Wolf-Dieter Winkler
Freiburg Lebenswert

Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.1 1 2020 an Herrn Oberbürgermeister Horn. Wie im Mobilitätsausschuss am 18.1 1 .2020 angekündigt, antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen bezüglich dern Pflege- und Handwerker_innenparken.

1) Zu den Fragen im Einzelnen:
a) mehr Be- und Entladezonen (eingeschränkte Haltverbote)
Die Straßenverkehrsbehörde achtet darauf, dass neben Bewohnerparkplätzen und Parkscheinautomatenparkplätzen auch Be- und Entladezonen ausgewiesen werden. ln den innenstadtnahen Gebieten, wo es mehr Geschäfte gibt, gibt es auch mehr Be- und Entladezonen als beispielsweise in reinen Wohngebieten. Derzeit sind Be- und Entladezonen (eingeschränkte Haltverbote) dem Lieferverkehr vorbehalten. Das längerfristige Parken mit Handwerkerplakette ist dort derzeit nicht erlaubt, wird sich aber zum 01 .01 .2021, mit derAusgabe der neuen
Handwerkerplaketten ändern (s. hierzu Vorschlag der Verwaltung).
Bei Bedarf können an bestimmten Örtlighkeiten neue Be- und Entladezonen
eingerichtet werden. Dann entfällt aber Parkraum für Bewohner_innen bzw. die Allgemeinheit.
b) Überprüfung der Lieferzeiten in der Innenstadt
ln den meisten Straßen der Fußgängerzone ist Lieferverkehr von 05 – 22 Uhr erlaubt, was einen großzügigen Spielraum erlaubt. ln den engen Straßen ist der Lieferverkehr zeitlich eingeschränkt, z. B. im Bermudadreieck darf nur vormittags und abends geliefert werden. Erweiterte Lieferzeiten in den engen Straßen gehen zu Lasten des Fußgängerverkehrs, was nicht erstrebenswert sein kann und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich ist. Die Handwerkerplakette ist deshalb nur im Rahmen der Lieferzeiten einsetzbar.
Muss ein/e Handwerker_in zwingend außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einfahren und dort für die Dauer seines Arbeitseinsatzes parken, dann erhält er von der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung. Vereinfachung des Erwerbs der Handwerkerplakette
Das Antragsformular wurde mit den Kammern abgestimmt und ist einfach gehalten. Es werden nur die nötigsten Daten abgefragt. Die Ausgabe der Handwerkerplakette erfolgt durch die Kammern selbst und ist ebenfalls unkompliziert. Die Handwerkerplakette gilt 1 Jahr und ist jedes Jahr neu zu beantragen. Ab dern 01.01 .2021 beträgt die städtische Gebühr 57,00 € zzgl. der eigenen Gebühren der Kammern. lm Vergleich zu den Parkgebühren ist die Handwerkerplakette extrem günstig und bietet viele Vorteile für die Handwerksbetriebe.

Ausweisung von Sonderparkpläüen
Die StVO verbietet es, Parkplätze für Handwerker_innen oder Pflegedienste oder jede andere Berufsgruppe zu reservieren. Es existiert deshalb auch keine entsprechende amtliche Beschilderung.
ln diesen Fällen sieht die StVO nur die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor. Die Handwerkemlakette gleicht inhaltlich einer Ausnahmegenehmigung.

Bewohnerparkplätze tagsüber (O8 – 17 Uhr) für Handwerker_innen reservieren
Den Handwerkerinnen und Handwerkern ist es schon immer erlaubt, mit der Handwerkerplakette auf Bewohnerparkplätzen in der Zeit von 07:00 — 19:30 Uhr zu parken. Eine Reservierung ist jedoch, wie unter Ziffer 4 erwähnt, rechtlich nicht möglich.
Die Handwerkerplakette berechtigt auch zum Parken auf Parkscheinautomatenparkplätzen ohne zeitliche Einschränkung.

Einrichtung‘ von Stellplätzen an öffentlichen Gebäuden
Dies kann vom/von der Grundstückseigentümer_in auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht. Überprüfung bei Neubauten, ob Vorgabe für eine Anzahl an Handwerkerparkplätzen
möglich ist Die Anzahl der notwendigen Stellplätze richtet sich nach der LBO, der VWV-Stellplätze und der städtischen Satzung. Danach können derartige Stellplätze bei Neubauten und Nutzungsänderungen nicht gefordert werden Einheitliches Vorgehen des GVD bezüglich Ahndung und Duldung. Der GVD geht nach einheitlichen Kriterien bei der Beanstandung vor. Beanstandet wird jedoch stets unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Besondere Umstände werden also bei der Entscheidung über die Verfolgung berücksichtigt.

Sowohl Ausnahmegenehmigungen als auch die Handwerkerplakette sind an verschiedenen Auflagen und Bedingungen geknüpft, die einzuhalten sind. Werden diese Bedingungen und Auflagen beachtet und liegen auch keine sonstigen Verstöße gegen die StVO vor, so ergehen auch keine Beanstandungen.

2. Vorschläqe der Vewaltung entsprechend laut Drucksache G-20/267 zum „Parken im öffentlichen Raum“:
In parkraumbewirtschafteten Gebieten berechtigt die Handwerkerplakette zum Abstellen eines Werkstattfahrzeugs auf Parkscheinautomaten- und Bewohnerparkplätzen für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Um die Situation für Handwerker_innen weiter zu verbessern, wird die Vewvaltung das Parken mit der Handwerkerplakette in eingeschränkten Haltverboten und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb den markierten Parkplätzen ermöglichen. Dies wird zum 01.01.2021, mit der Ausgabe der neuen Handwerkerplaketten, umgesetzt. Dadurch verbessert sich die Abstellmöglichkeit für Handwerkerfahrzeuge sowohl im Innenstadtbereich (außerhalb der Fußgängerzone) als auch in den Wohngebieten, die zunehmend als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut werden.
Diese Regelung entspricht der geplanten Handhabung im neuen Stadtteil Dietenbach und wird nun bereits im Vorgriff umgesetzt und stadtweit angewendet. Die Kammern wurden hierüber bereits informiert.

Parken von Pfleqediensten:
Pflegedienste erhalten keine Handwerkerplakette. Pflegedienste erhalten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsbehörde,
die das Abstellen des Kfz auf Parkscheinautomaten- und Bewohnerparkplätzen, in eingeschränkten Haltverboten und bei Bedarf auch in der Fußgängerzone während ihrer Pflegetätigkeiten erlauben.
Wie unter Ziffer 4 erläutert, ist eine Reservierung von öffentlichem Parkraum für Pflegedienste nicht möglich.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die vielfältigen Nutzungsansprüche aller Verkehrsteilnehmenden sehr hoch sind, die knappen Flächenressourcen aber nicht allen gerecht werden können. Eine optimale Lösung kann daher nicht für alle
gleichermaßen gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister