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PM zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof zu Ruhestörungen am Augustinerplatz

Der Verwaltungsgerichtshof urteilt, dass Freiburg für den Lärmschutz am Augustinerplatz verantwortlich ist. Die Stadt muss dieser Pflichtaufgabe an allen Hotspots nachkommen.

Pressemitteilung vom 18.08.2023

Das Urteil aus Mannheim hat den klagenden AnwohnerInnen des Augustinerplatzes Recht gegeben und die Stadt in die Verantwortung genommen, wiederkehrende nächtliche Lärmbelästigung zu unterbinden.

Dr. Carolin Jenkner (Fraktionsvorsitzende): „Wir begrüßen das Urteil und erwarten, dass die Stadtverwaltung und auch die KollegInnen im Gemeinderat gemeinsam mit den AnwohnerInnen langfristige Lösungen für die Lärmproblematik am Augustinerplatz finden und schnell umsetzen.“

Der Verwaltungsgerichtshof bestärkt unsere Position. Die Stadt muss den Rahmen für ein faires Miteinander bieten und hat dafür zu sorgen, dass dieser nicht überspannt wird. Alle, auch Feiernde, sollen den Platz mit Freude genießen können – aber mit Rücksicht auf andere. Das gilt ebenso für andere Hotspots wie dem Seepark oder den Dietenbachpark.  Wir sehen die Stadtspitze auch dort in der Pflicht, gesundheitsschädlichen nächtlichen Ruhestörungen entgegenzuwirken. Oberbürgermeister Horn betonte diese Woche, dass es ihm um „Fairness und Verhältnismäßigkeit“ ginge. Wir hoffen, dass sich diese Worte auch in den städtischen Reaktionen auf die Lärmproblematik niederschlagen werden.