Neues aus dem Amtsblatt
Ausgabe vom 24. November 2023
Für ein faires Miteinander
Mehr Personal im Vollzugsdienst, weniger Lärm in Freiburg. Die Stadt muss nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs handeln und die Nachtruhe durchsetzen. Die Aufstockung des VDs von 11 auf 22 Mitarbeitende im Außendienst ist der richtige Weg zu einem ruhigen und fairen Miteinander. Anwohnende am Augustinerplatz hatten auf die Durchsetzung der Nachtruhe geklagt und Recht bekommen. Dr. Carolin Jenkner (Fraktionsvorsitzende): „Die CDU-Fraktion hat lange daran gearbeitet, dass gemeinsam Lösungen gegen die nächtlichen Ruhestörungen und für mehr Sicherheit gefunden werden. Wir gehen daher den Freiburger Weg mit den Nachtmediatoren, dem neuen Platzmanagement und der Konfliktprävention uneingeschränkt mit. Aber wir haben auch gesagt, dass letzten Endes ein konsequenter Vollzug notwendig ist, wenn Ansprache und Dialog nicht mehr helfen.“ Dem trägt die Stadt nun Rechnung. Mit mehr Personal wird der VD bald besser dazu in der Lage sein, Konflikten vorzubeugen, Eskalationen zu verhindern und auch die Nachtruhe durchzusetzen. Dr. Klaus Schüle (stellvertretender Fraktionsvorsitzender): „Wichtig ist, dass es am Ende nicht am Vollzug scheitert, sollte das Durchsetzen von Regeln notwendig sein – dafür ist ausreichend Personal im Vollzugsdienst unerlässlich. Dieses wird jetzt endlich geschaffen.“ Der VD ist ein wichtiger Baustein der Freiburger Sicherheitspolitik und gehört eben auch zum Freiburger Weg, der das Gemeinwohl aller Freiburger BürgerInnen im Blick hat.
Anwohnerparkgebühren auf 200€ festgesetzt
Die Anwohnerparkgebühren sind nun klar geregelt – leider zu hoch. Unsere Fraktion war zu Beginn für eine moderate Erhöhung der Parkgebühren von 30€ auf 120€. Jedoch fand selbst unser Kompromissvorschlag von einheitlich 180€ pro Jahr gegen die Fraktionen Grünen, ESFA und JUPI durch die Enthaltung von OB Horn keine Mehrheit. Die Anwohnerparkgebühren wurden gestaffelt auf bis zu 480€ festgelegt – rechtswidrig wie das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2023 urteilte. Eine Differenzierung nach sozialen Kriterien ist nicht zulässig. Der Oberbürgermeister setzt jetzt die Gebühr auf 200€ fest. Bernhard Rotzinger (Mobilitätspolitischer Sprecher): „Bitte merken Sie sich dieses Verfahren bis zur nächsten Kommunalwahl, denn erneute Vorstöße der Fraktionen Grüne, ESFA und JUPI zum Abkassieren oder Verdrängen von Fahrzeughaltern sind zu befürchten.“ Immerhin minimiert eine einheitliche Gebühr den Verwaltungsaufwand, auch wenn wir uns geringere Kosten für AntragstellerInnen gewünscht hätten.