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Erschließung Kleingartenanlage Moosacker St. Georgen (interfraktionell)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 11.5.2010 wurde der Bebauungsplan in der o.g. Drucksache zur Satzung beschlossen. Die Erschließung der zum großen Teil als Ersatz für Gutleutmatten angelegten Kleingärten (Endausbau 100 Gärten) sollte durch den von der Besanconallee abgehenden Moosackerweg erfolgen. Um dies für die sehr schmale und in einem spitzen Winkel mündende Einfahrt in den Moosackerweg zu ermöglichen, wurde im Bebauungsplan ein Vorkaufsrecht für das Grundstück Besanconallee 9 festgelegt. Die Anlieger hatten bereits im Beteiligungsverfahren in der Offenlage auf Beeinträchtigungen wegen der zu geringen Straßenbreite hingewiesen.

Aufgrund der Proteste der Anwohner fand im Spätsommer 2010 eine Begehung mit dem Ersten Bürgermeister Neideck statt. Ergebnis dieser Begehung war die Sperrung des Moosackerweges und die Anfahrung der Kleingärten über den Friedhof St. Georgen an der Einmündung des Schlattweges und von Westen her zum Parkplatz des Kleingartengeländes.

Bis heute wird diese Anfahrt über den Friedhof so gehandhabt, Probleme sind nicht aufgetreten.
Bei dem entscheidenden Grundstück an der Einmündung im Moosackerweg soll das städtische Vorkaufsrecht nun ausgeübt und der Moosackerweg an der Einfahrt verbreitert werden. Des Weiteren muss der noch unbefestigte Feldweg im Anschluss an die Bebauung zu einer Straße asphaltiert werden. Die Gesamtkosten hierfür sind 2010 mit 100.000 Euro veranschlagt worden.
Wir fragen deshalb an, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich ist, um es bei der jetzigen Erschließung zu belassen und bitten dringend darum, bis zur Beantwortung und endgültigen Klärung das Grundstücksgeschäft nicht abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wendelin Graf von Kageneck, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
Renate Buchen, Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion

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